Umstellungsrecht bei der DKV in den Bedingungen? (Private Krankenversicherungen)

Ina R., Freitag, 12.06.2015, 12:33 (vor 3265 Tagen)

Hallo Zusammen,
kennt sich jmd. bei der DKV (Q30...) aus?
Ich bin seit einigen Jahren verbeamtete Lehrerin in BaWü (70%).
Im Sept. plane ich eine Auszeit von 1 Jahr.
Hierzu fragte ich nach einem Umstellungsangebot bei der DKV an.
Folgende schriftl. Antwort erhielt mein Betreuer:

"...nach eingehender Prüfung innerhalb unserer Tarife, gibt es für Frau ...

keine Umstellungsmöglichkeit, mit der Sie sich die Rechte auf
Ihren bestehenden Beihilfeergänzungstarif sichern könnte.

Es wäre für die Kundin daher besser, wenn Sie für die Dauer Ihrer
Auszeit eine Mitgliedschaft in der GKV erwerben könnte und für Ihren
bestehenden Versicherungsschutz bei der DKV eine Anwartschaft
vereinbart wird. Dies müsste allerdings bei der GKV angefragt werden.
Ist Frau ... verheiratet? Dann hätten Sie und Ihr Sohn Anspruch
auf Familienversicherung über den Ehemann.

Bitte klären Sie das mit der Kundin und geben mir einfach Bescheid.
Sollte die GKV keine Option sein, müssen wir prüfen ob für die Kundin
eine Sonderlösung möglich ist.

GKV/Fam.Vers. ist für mich nicht möglich.
Gibt es gemäß der Versicherungsbedingungen tatsächlich keinen Anspruch auf bedarfsgerechte Umstellung?
Ich weiss, das dass noch bis vor einigen Jahren gar kein Problem bei der DKV war.

Könnte mir hier bitte jemand Auskunft geben?

Lieben Dank.
Ina

Umstellungsrecht bei der DKV in den Bedingungen?

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 12.06.2015, 14:20 (vor 3265 Tagen) @ Ina R.

Wenn die Beihilfe entfällt haben Sie Anspruch auf einen 100%igen Schutz.

Eine spätere Rückkehr in Beamtentarife ist auch möglich.

Einzig und alleine der Beihilfeergänzungstarif könnte dann strittig sein.

Und wenn Sie in Unisextarife wechseln, dann wird das auch schwierig.

Damit beauftragt man bitte jemanden, der das auch kann, zumindest im Sinne einer zweiten Meinung!

Was machen Sie denn in dem Jahr genau?

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Umstellungsrecht bei der DKV in den Bedingungen?

Ina R., Freitag, 12.06.2015, 16:15 (vor 3265 Tagen) @ derKVProfi

Hallo Herr Müller,

herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Ja, Dreh- und Angelpunkt ist der Ergänzungstarif.

Ich pausiere ein Jahr und kümmere mich um meine Kinder. Bis auf 600 EUR Mieteinnahme/Monat habe ich keine Einkünfte.

Mittlerweile erhielt ich ein Email der DKV:
"Nach eingehender Prüfung durch den Gruppenleiter des zuständigen Vetragsbüros, kommt für Frau ...und Ihren Sohn nur eine Lösung in Betracht.

Für die Behilfetarife wird eine große Anwartschaft vereinbart. Parallel dazu beantragt die Kundin einen Vollkostentarif ohne erneute Gesundheitsprüfung. Nachfolgend erhalten Sie die Umrechnung für Frau ... und ihren Sohn bzgl. der Anwartschaft. Anbei erhalten Sie auch die Neuberechnungen für die Unisextarife BME2 mit BMZ2 (die Aufbaustufe BMZ2 ist optional). Bei dieser Tarifauswahl handelt es sich bereits um die kostengünstigste Variante."

Ich bin nicht begeistert.

Was ich mich hier frage:
Warum genügt nicht eine (kleine) Anwartschaft für den Ergänzungstarif.
Wieso keine Bi-Sex-Variante?

Umstellungsrecht bei der DKV in den Bedingungen?

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 13.06.2015, 13:01 (vor 3264 Tagen) @ Ina R.

Wenn Sie versuchen sich dort alleine oder mit einer Vertreterin der Versicherung durchzuarbeiten, dann tun Sie das.

Rechte muss man kennen und durchsetzen.

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Umstellungsrecht bei der DKV in den Bedingungen?

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 13.06.2015, 13:02 (vor 3264 Tagen) @ derKVProfi

Lösungen muss man auch kennen ... wo ist das Problem ... Anwartschaft für die Beamtentarife und Sie gehen ins Ausland, ja ...

Schließen Sie doch eine vernünftige Krankenversicherung mit Europa, Welt ohne USA/CDN bzw. Nafta oder Welt komplett ab ...

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Umstellungsrecht bei der DKV in den Bedingungen?

Ina R., Dienstag, 16.06.2015, 08:35 (vor 3261 Tagen) @ derKVProfi

Lösungen muss man auch kennen ... wo ist das Problem ... Anwartschaft für die Beamtentarife und Sie gehen ins Ausland, ja ...>

Den Satz verstehe ich nicht...


Schließen Sie doch eine vernünftige Krankenversicherung mit Europa, Welt ohne USA/CDN bzw. Nafta oder Welt komplett ab ...>

Davon habe ich gehört. Nein, dass möchte ich nicht.

Umstellungsrecht bei der DKV in den Bedingungen?

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 18.06.2015, 14:09 (vor 3259 Tagen) @ Ina R.

Lösungen muss man auch kennen ... wo ist das Problem ... Anwartschaft für die Beamtentarife und Sie gehen ins Ausland, ja ...>

Den Satz verstehe ich nicht...

Anwartschaft ... was verstehen Sie nicht und für die konkrete Fallbegleitung bitte Mandat erteilen.


Schließen Sie doch eine vernünftige Krankenversicherung mit Europa, Welt ohne USA/CDN bzw. Nafta oder Welt komplett ab ...>

Davon habe ich gehört. Nein, dass möchte ich nicht.

Das möchte ich nicht ...

Sie wollen keine Krankenversicherung im Ausland? Sie wollen nicht versichert sein, oder wie versichert sein?

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Ina R., Dienstag, 16.06.2015, 08:29 (vor 3261 Tagen) @ derKVProfi

Vielen Dank. Ja, dass werde ich so versuchen.
Mir ist auch bekannt, dass ich Anspruch auf Alt-Tarife der Bisex-Variante habe.

Kann mir jmd. sagen, ob es einen Alt-Tarif gibt, welcher mir die Rückkehr in meine derartige Absicherung garantiert (Also auch eine Garantie auf die Beihilfeergänzung)?

Sonst noch jemand einen Rat wie ich vorgehen könnte?

Vielen Dank!

LG
Ina

Umstellungsrecht bei der DKV in den Bedingungen?

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 18.06.2015, 14:10 (vor 3259 Tagen) @ Ina R.

Ich habe es ihnen doch gesagt:

So, wie ich es gesagt habe, geht es ... Sie wollen aber scheinbar nicht hören .... Sie wollen etwas und verstehen nicht, dass es eine Lösung gibt.

Man muss nur den richtigen Menschen ansprechen und dann beauftragen ...

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Umstellungsrecht bei der DKV in den Bedingungen?

Ina R., Donnerstag, 18.06.2015, 16:48 (vor 3259 Tagen) @ derKVProfi

Sie verstehen da einiges nicht oder haben da was durcheinander gebracht.
Es steht bei mir z.b. kein Auslandsaufenthalt an.

Ich sagte bereits klar, dass Ihr Lösungsvorschlag für mich nicht in Frage kommt.

Sie schrieben bereits selbst, dass eine Zweitmeinung hilfreich sein kann. Ich danke Ihnen für Ihren Beitrag.
Sie haben aber bestimmt Verständnis dafür, dass ich mich da nicht nur auf Sie verlasse.

Sie müssen mich deswegen nicht gleich so angehen...

Mittlerweile hat es sich auch erübrigt. Die DKV lenkt ein.Ich erhalte eine Umrechnung zu einem wohl "alten" günstigeren Tarif und eine Garantie auf Rückkehr in meinen derzeitigen Tarif per gesonderter Vereinbarung.

Umstellungsrecht bei der DKV in den Bedingungen?

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 19.06.2015, 09:33 (vor 3258 Tagen) @ Ina R.

Stimmt, da stand Auszeit und nicht Ausland.

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