Mutter in der GKV, Vater in der PKV - wie beide in die GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)

gwenhywfar @, Freitag, 13.11.2015, 13:47 (vor 3091 Tagen)

Hallo,

leider haben wir uns in eine ziemlich "teure" Situation gebracht, die ursprünglich nicht so geplant war – und aus der ich gerade irgendwie keinen Ausweg finde.

Ich bin aktuell in der GKV freiwillig selbstversichert (zur Zeit kaum Einkommen, da im 9. Monat schwanger). Da seit unserer Hochzeit auch das Gehalt meines Mannes mit in die Berechnung fließt, zahle ich monatlich weit über 300 Euro Krankenversicherung.

Mein Mann ist bereits seit Jahren in der PKV, möchte aber gerne zurück in die GKV. Idee war eigentlich, dass er seine Arbeitszeit auf 80% reduziert und somit (weit) unter die JAEG rutscht und so in der GKV wieder aufgenommen wird. Leider spielt der Arbeitgeber nicht mit.

Im Internet habe ich nun viele widersprüchliche Informationen gefunden, dass man über die Elternzeit in die GKV zurückkehren kann. Nun meine Frage: Wie funktioniert das?

1) In Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung muss doch die PKV selber weiter bezahlt werden, mein Mann bliebe also dort versichert, ich zahle weiterhin meine freiwillige Selbstversicherung, unser Krümel muss nochmal privat versichert werden?

2) Wenn mein Elternzeit nimmt und parallel in seiner Firma in Teilzeit weiter arbeitet (auch wenn ich aktuell befürchte, dass sich auch darauf sein Arbeitgeber nicht einlassen wird), fällt er zwar unter die JAEG, aber da dieser "Zustand" befristet ist, reicht das dann nicht für die Rückkehr in die GKV?

3) Falls doch: Wie lange (von wann bis wann?) müsste mein Mann Elternzeit nehmen? Aktuell ist der voraussichtliche Entbindungstermin der 19.12.2015, weswegen er eigentlich ab 1. Dezember auf 80% runter gehen wollte. Erst gestern hat er - nach anfänglicher Zusage - erfahren, dass das sehr wahrscheinlich nichts wird.

4) Gibt es eine andere Möglichkeit, wir wir zukünftig nicht (mit der noch dazu kommenden Kinderkrankenversicherung) im Monat über 1000 Euro Krankenkassenbeiträge bezahlen?

5) Habe ich durch meine freiwillige Selbstversicherung Anspruch auf Mutterschaftsgeld (einmalig (?) 210 Euro)? Teilweise wird darauf hingewiesen, dass eine Versicherung "mit Krankengeld" bestehen muss, oder ist diese Information veraltet?

Alternativ hatte ich schon überlegt – auch wenn ich das aus gesundheitlichen Gründen kaum schaffen werde – wieder versicherungspflichtig arbeiten zu gehen und unseren Krümel dann über mich zu versichern, da mein Mann aber auf jeden Fall mehr verdient als ich, werden wir so oder so für den Kleinen eine private Versicherung abschließen müssen.

Vielen Dank im Voraus!
gwenhywfar

Mutter in der GKV, Vater in der PKV - wie beide in die GKV?

GKVler, Samstag, 14.11.2015, 11:59 (vor 3090 Tagen) @ gwenhywfar

zunächst mal: Versicherungspflicht tritt ein, wenn das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Hier kannst du mehr darüber nachlesen. Bei der Jahresarbeitsentgeltgrenze handelt es sich um eine Jahresgrenze, nicht um eine Monatsgrenze - das bedeutet, dass das Jahresgehalt unter die Grenze fallen muss.

Im Zweifel den Einzelfall mal genau mit der Krankenkasse besprechen - die freuen sich häufig über neue Mitglieder und Versichert und werden helfen.

Es gibt übrigens einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigtung - mehr dazu hier

Zum Anspruch auf Mutterschaftsgeld kannst du hier nachlesen.

Zur Familienversicherung - die Familienversicherung von eurem Krümmel ist ausgeschlossen, wenn
- die Eltern miteinander verheiratet sind
- einer der beiden privat versichert ist
- der privat versicherte Ehegatte ein höheres Arbeitsentgelt hat als der gesetzlich versicherte
- und das Entgelt des privat versicherten Elternteils oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt

alle diese Voraussetzungen müssen gegeben sein.

ich hoffe, damit schon mal geholfen zu haben...

Mutter in der GKV, Vater in der PKV - wie beide in die GKV?

gwenhywfar @, Montag, 16.11.2015, 17:02 (vor 3088 Tagen) @ GKVler

Vielen Dank für die Links! Damit belese ich mich erstmal weiter! :-)

Das mit dem gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit hört sich auf jeden Fall schon mal vielversprechend an. Wir versuchen, darauf aufzubauen.

VG
gwenhywfar

Mutter in der GKV, Vater in der PKV - wie beide in die GKV?

GKVler, Montag, 16.11.2015, 23:24 (vor 3087 Tagen) @ gwenhywfar

gerne :-)

bei der Teilzeitarbeit solltest du beachten, dass du zwar einen Anspruch auf Herabsetzung der Arbeitszeit hast - aber der Anspruch auf die Rückkehr auf Vollzeit wird's schon schwieriger.

und wenn du weitere Fragen hast - nur zu

Mutter in der GKV, Vater in der PKV - wie beide in die GKV?

gwenhywfar @, Freitag, 20.11.2015, 10:17 (vor 3084 Tagen) @ GKVler

Im Moment bin ich von dem ganzen Papierkram total erschlagen, der einen mit der bevorstehenden Geburt heimsucht. Ich fürchte, da werde ich noch eine ganze Weile herumwühlen :) Aber danke fürs Angebot!

Dass die Rückkehr zu Vollzeit nicht garantiert ist, ist uns bewusst - und beunruhigt uns auch nicht weiter. Angedacht ist eher, dass ich mein Arbeitspensum/Gehalt zukünftig heraufschraube, um das entstandene "Gehaltsloch" zu stopfen. Dann hätten wir beide was vom Krümel, fände ich nur fair :) Aber auch hier danke: Ich denke, oft übersieht man das in der Vorfreude auf einen freien Tag in der Woche!

VG
gwenhywfar

Mutter in der GKV, Vater in der PKV - wie beide in die GKV?

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 14.11.2015, 18:55 (vor 3090 Tagen) @ gwenhywfar

Da dies eine Kernkompetenz von uns ist und wir das grundsätzlich nur gegen Entgelt beraten, hier nur folgendes ...

Im Internet gibt es keine Antworten auf Ihre Fragen.

Die Krankenkasse wird ihnen alle Fragen, die sie stellen, korrekt beantworten und einen Fall immer korrekt beurteilen.

Was Sie brauchen ist Hilfe bei der Konstruktion der Realität, so dass sie dann die richtige Beurteilung durch die Krankenkasse bekommen - ggf. auch nur die richtigen Fragen, damit die richtigen Antworten kommen ..

Sie sind, wenn Sie wollen, innerhalb von 5-6 Wochen alle rechtsgültig in der GKV! Mit Brief und Siegel ... mit Haftung eines Versicherungsberaters und der dazugehörigen Vermögensschaden-Haftpflchtversicherung ..

Damit auch mal bekannt ist, was so etwas kostet ... 238 Euro inkl. Umsatzsteuer für die Expertise in der dann fallbezogen die jeweiligen Wege beschrieben werden ...

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Mutter in der GKV, Vater in der PKV - wie beide in die GKV?

GKVler, Sonntag, 15.11.2015, 12:07 (vor 3089 Tagen) @ derKVProfi

mein Tip:

wie schon geschrieben - die meisten Kassen dürften sich über neue Versicherte freuen. Und werden daher kostenlos darüber beraten, wie die ganze Familie in die gesetzliche Krankenkasse kommt.

Die 236 Euro können Sie dann für anderes verwenden - z. B. für für Kinderbekleidung und/oder für ein gutes Essen für Sie und Ihre Frau.

Mutter in der GKV, Vater in der PKV - wie beide in die GKV?

derKVProfi ⌂ @, Montag, 16.11.2015, 10:17 (vor 3088 Tagen) @ GKVler

Die GKV darf einen fall beurteilen, der zur Entscheidung anliegt.

Die GKV darf nicht darüber beraten, und tut dies auch nicht, wie man Dinge verändern muss, damit die gewünschte Entscheidung getroffen werden kann.

Und nein, jeden Monat bis zu 15 Fälle zeigen, dass die Kunden diese Unterstützung benötigen.

Jetzt ist aber endlich klar, worum es Ihnen geht ...

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Mutter in der GKV, Vater in der PKV - wie beide in die GKV?

GKVler, Montag, 16.11.2015, 12:01 (vor 3088 Tagen) @ derKVProfi

Sie irren. Krankenkassen sind - im Gegensatz zu Versicherungsberatern - niccht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet zur Beratung. Und das schließt ausdrücklich auch die Beratung zu Gestaltungsmöglichkeiten mit ein. Es dabei darum, dem Ratsuchenden aufgrund der Rechtslage und des relevanten Sachverhalts aufzuzeigen, durch welche Handlungen er Rechte verwirklichen kann.

Können Sie übrigens in jedem einschlägigen Kommentar nachlesen - § 14 Sgb IV. Ode

Mutter in der GKV, Vater in der PKV - wie beide in die GKV?

derKVProfi ⌂ @, Montag, 16.11.2015, 12:47 (vor 3088 Tagen) @ GKVler

Tja, wenn es so wäre, warum tun sie das nicht?

Wenn Sie es können, warum muss ich dann den Kassen ständig erklären, was wir da tun?

Und die Mitarbeiter einer GKV erklären dem Kunden, wie er Firmen umbaut, juristische Personen verändert, arbeitsrechtliche Änderungen des Arbeitsvertrages ... spannend ....

Fakt ist, dass fast alle, denen ich helfen konnte, vorher bei IHRER GKV waren ... und dort wurden sie mit den Worten: nein oder geht nicht nach Hause geschickt ...

Sollten die einfach unfähig sein, die GKVler dieser Welt ????

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Mutter in der GKV, Vater in der PKV - wie beide in die GKV?

GKVler, Montag, 16.11.2015, 14:34 (vor 3088 Tagen) @ derKVProfi

Uuups, da waren Sie aber fleißig - 3 Postings innerhalb von 5 Minuten :-)

Und gut erkannt: da hat sich ein "V" zuviel eingeschlichen... Richtig wäre natürlich § 14 SGB I.

Und Kassenmitarbeiter beraten zu Fragen des Sozialversicherungsrechts, nicht aber zu Fragen des Arbeitsrechts, Steuerrecht oder Gesellschaftsrechts - dafür gibt es andere Experten: Steuerberater und Rechtsanwaelte.... wie heißt es so schön: "Schuster, bleib bei deinen Leisten". Bei gesellschaftsrechtlichen Änderungen (mit Ihren Worten "Aenderung der juristischen Person") gibt es eine Menge Fallstricke, da sollte man sich von Experten, die ihr Handwerk verstehen, beraten lassen.

Darum geht es hier aber nicht - hier ging es um Versicherungspflicht und -Freiheit im Zusammenhang mit Elternzeit und Familienversicherung. Also klassische sozialversicherungsrechtliche Fragen...

Mutter in der GKV, Vater in der PKV - wie beide in die GKV?

derKVProfi ⌂ @, Montag, 16.11.2015, 15:16 (vor 3088 Tagen) @ GKVler

Nein, es geht exakt darum ...

Das ist es, was ich gesagt hatte, als ich meine Unterstützung für 238 Euro angeboten hatte ...

Wir passen die Realität an, so dass die Entscheidung der GKV die ist, die gewünscht wird. Vorher klräen wir auch, welches Ergebnis gewünscht ist!

Dazu greifen wir sowohl arbeitsrechtlich, als auch im Bereich Unternehmensgestaltung ein. Natürlich nur im erlaubten Rahmen oder in Kooperation mit Rechtsanwalt, Unternehmensberatung, Steuerberater ... wenn erforderlich (was dann aber in 238 nicht mehr enthalten sein wird, gell???)!

Sie sagten ganz zu Anfang, dass das der SV-GKVler auch machen würde ... NEIN, er tut es nicht, weil er es gar nicht darf.

Er DARF nur den vorliegenden Fall beurteilen. Ggf. sagen, dass das Einkommen runter muss und ggf. auch um wie viel ... ggf. das man das durch Teilzeit macht ... sorry, aber da können wir nur lächeln !!

Ich spiele hier ein ganz anderes Instrumentarium !!!!

Beispiele:

79 jähriger PKV Vollversicherte ist zurück.

60 jähriger PKV versicherter AN ist zurück

59 jährige PKV Versicherte ist zurück

niemand davon hat Teilzeit oder Pflicht gemacht ...

Vorstand CFO mit 250.000 Jahresbrutto ... back in GKV!

GGF einer GmbH (100% Anteile) back in GKV!!!

Komm und fang an, wie man das macht, wenn man nicht das Instrumentarium vollumfänglich beherrscht und anwednet??!!

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Mutter in der GKV, Vater in der PKV - wie beide in die GKV?

GKVler, Montag, 16.11.2015, 18:51 (vor 3088 Tagen) @ derKVProfi

was hat das alles mit der Frage hier zu tun?

Wir passen die Realität an, so dass die Entscheidung der GKV die ist, die gewünscht wird. Vorher klräen wir auch, welches Ergebnis gewünscht ist!

ich habe das leider schon oft erleben können/müssen - jemand versucht, die Realität den Erfordernissen anzupassen und merkt dann, dass die Wirklichkeit ihn eingeholt hat: z. B. mit einer Scheidung, mit einem Familienstreit, oder auch schlicht mit dem juristischen Konstrukt "faktischer Geschäftsführer".

Sie sagten ganz zu Anfang, dass das der SV-GKVler auch machen würde ... NEIN, er tut es nicht, weil er es gar nicht darf.

wie schon geschrieben: Krankenkassenmitarbeiter sind - im Gegensatz zu Versicherungsberatern - zur Beratung im Sozialversicherungsrecht berechtigt. Das tun sie auch - und das übrige überlassen sie denen, die es besser können.... Rechtsanwälten und Steuerberatern.

Er DARF nur den vorliegenden Fall beurteilen. Ggf. sagen, dass das Einkommen runter muss und ggf. auch um wie viel ... ggf. das man das durch Teilzeit macht ... sorry, aber da können wir nur lächeln !!

das dem nicht so ist, habe ich schon weiter oben geschrieben - da kann ich nur lächeln, wenn lese, was sie so von sich geben...

Komm und fang an, wie man das macht, wenn man nicht das Instrumentarium vollumfänglich beherrscht und anwednet??!!

was ist mit dem dürfen???? aber das ist wahrscheinlich das Geheimnis der "Expertisen" anstatt von persönlicher Beratung, nicht war?

§ 14 SGB IV --- Arbeitsentgelt

derKVProfi ⌂ @, Montag, 16.11.2015, 12:48 (vor 3088 Tagen) @ GKVler

Willst Du ich testen, oder verwirren oder hast Du das nicht drauf?

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__14.html

(1) Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Arbeitsentgelt sind auch Entgeltteile, die durch Entgeltumwandlung nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 des Betriebsrentengesetzes für betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktzusage oder Unterstützungskasse verwendet werden, soweit sie 4 vom Hundert der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung übersteigen.
(2) Ist ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart, gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung. Sind bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung nicht gezahlt worden, gilt ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart.
(3) Wird ein Haushaltsscheck (§ 28a Absatz 7) verwendet, bleiben Zuwendungen unberücksichtigt, die nicht in Geld gewährt worden sind.

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Schulung für GKVler

derKVProfi ⌂ @, Montag, 16.11.2015, 12:50 (vor 3088 Tagen) @ derKVProfi

Schau mal hier:

Haufe

SGB I ist richtig, aber bitte bei 13 beginnend, gell???

Und wenn wir das jetzt richtig lesen, dann ist die arbeitsrechtliche Beratung, die Unternehmensberatung u.a. Beratungen, die RDG sind, nicht abgedeckt ...

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