Psyschiatrische Behandlung in der Vergangenheit (Private Krankenversicherungen)

stitch, Freitag, 04.03.2016, 21:19 (vor 2988 Tagen)

Hallo zusammen,

ich stehe vor einem großen Dilemma und bin aktuell sehr verängstigt.

Ich bin seit 2014 in der PKV und war leider am Anfang diesen Jahres stationär in einer Psychiatrischen Klinik (Depression)

Nun will meine PKV, dass ich meinen Hausarzt und die GKV (von der ich in die PKV gekommen bin) von der Schweigepflicht entbinde, da sie eine Leistungsprüfung machen.

An sich ist das kein Problem für mich, weil sich die Depression erst nach dem 01.01.2014 bemerkbar gemacht hat.

Allerdings ist mir bei der Antragstellung ein Fehler unterlaufen, den ich jetzt erst so wirklich bemerkt habe.
Ich möchte betonen, dass ich das NICHT absichtlich gemacht habe!

Vor 7 Jahren war ich für kurze Zeit in einer ambulanten psychologischen Therapie (Posttraumatische Belastungsstörung wegen Unfall) und habe diese nicht angegeben. Diese Belastungsstörung war schnell geheilt (4 oder 5 Sitzungen) und ich habe nie wieder über diese Therapien nachgedacht!

Nun denke ich aber, dass meine GKV nach der Entbindung der Schweigepflicht dies der PKV mitteilen wird (was an sich kein Problem für mich wäre, wenn ich das richtig angegeben hätte)

Ein Zusammenhang zwischen der Depression und der Belastungsstörung gibt es nicht! Von daher habe ich meiner Meinung nach zumindest nichts arglistig verschwiegen.

Kann mir jemand sagen, was da auf mich zukommen könnte?

Ich bin relativ ratlos im Moment und habe Angst vor den Konsequenzen.

Psyschiatrische Behandlung in der Vergangenheit

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 05.03.2016, 14:42 (vor 2988 Tagen) @ stitch

Was Sie denken, meinen oder glauben, ist nebensächlich.

Wie der Versicherer den Sachverhalt beurteilt oder beurteilen darf, ist wieder etwas anderes.

Wie ein Gericht es abschließend bewerten ist noch einmal etwas anderes.

Sie sollten jetzt Geld in die Hand nehmen und einen spezialisierten Versicherungsberater (z. B. VersSulting), der mit einem Rechtsanwalt eng zusammenarbeitet, damit fließende Übergänger gewährleistet sind, beauftragen.

Sie können sich aber auch an andere Versicherungsberater oder gleich an einen Rechtsanwalt wenden ... die sollten diese besondere Nische nur wirklich beherrschen!

Und vor allem ... das Sie sich darüber öffentlich austauschen wollen, sei dem Sachverhalt geschuldet - alleine: es bringt Ihnen nichts öffentliche Meinungen zu bekommen!

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