Krankengeld Sperre? (Gesetzliche Krankenkassen)

leooma, Sonntag, 13.03.2016, 10:46 (vor 2970 Tagen)

Hallo zusammen,

Ich bin bei der Barmer versichert und hatte in der Vergangenheit, sprich bis Oktober 2014 immer wieder Entgiftungen
wegen Alkoholismus. Ich bekam daraufhin die Auflage, regelmäßig
eine Suchtberatungsstelle zu besuchen, was ich auch eine Zeitlang machte. Bis August 2015 das letzte mal. Ich wurde krank, dann hatte meine Beraterin Urlaub und ich hatte dann den Fehler gemacht, nicht mehr dorthin zu gehen, es ging mir ja gut.
Seit November 2015 fingen dann Probleme an, meine Tochter ist Borderliner, hatte schwere Krisen und war kurz vor einem Suizid
Meine Mutter litt schwer an den Folgen eines Schlaganfalls und der Gedanke an die Suchtberatung rutschte noch weiter nach hinten
Am 27.12.15 verunglückte ein guter Freund tödlich bei einem Autounfall, er war erst 27 Jahre jung. Vor 3 Wochen starb dann plötzlich und unerwartet meine liebe Schwiegermutter. Soviel dazu.
Im Oktober verschrieb mir ein Arzt dann das Medikament Zolpidem, man soll 1 abends nehmen, aber da ich innerlich ungeheuer unruhig und angespannt war, nahm ich sie auch über Tag und natürlich musste ich die Dosis steigern. Bis ich aktuell auf zwischen 5-7 Stück angekommen war
Ich habe jetzt die Notbremse gezogen und gehe übermorgen zur stationären Entgiftung.
Meine Angst ist, das die Barmer genau so händelt wie beim Alkohol und mir das Krankengeld sperrt.

Ich habe seit 3 Tagen gegoogelt wg ICD Schlüssel, aber ich finde nichts darüber.
Meine große Hoffnung und Bitte ist, das mir hier jemand etwas genaues sagen kann und bedanke mich jetzt schon bei allen für eure Antworten.

Krankengeld Sperre?

Czauderna, Sonntag, 13.03.2016, 15:58 (vor 2970 Tagen) @ leooma

Hallo,
das ist in diesem Fall zu spezifisch, dass man hier mit einer Meinung weiterhelfen könnte. Grundsätzlich sei gesagt, wenn eine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht, dann besteht dieser Anspruch auch dem Grunde nach, es sei denn, es lag in der Vergangenheit bereits ein Leistungsende (auch "Aussteuerung" genannt) vor welches einen erneuten Krankengeldanspruch verhindert. Eine Sperrung wegen fehlender Mitwirkung kann entweder nur für die Zukunft vorgenommen werden oder muss bereits schon mal schriftlich in der Vergangenhheit ausgesprochen worden sein.
Hingewiesen sei noch, dass der Krankengeldanspruch ruht, solange noch Arbeitsentgelt oder ALG-1 wegen Erkrankung weiter gezahlt wird (in der Regel sind das sechs Wochen).
Du hast nicht geschrieben, wie du derzeit krankenversichert bist. Mit den ICD-Schlüsseln kommst du ohnehin nicht weiter - evtl. Zusammenhänge mit vorherigen Erkrankungen kann sowieso nur der Arzt oder der MDK herstellen.
Gruss
Czauderna

Krankengeld Sperre?

leooma, Sonntag, 13.03.2016, 18:31 (vor 2969 Tagen) @ Czauderna

Vielen lieben Dank für deine Antwort.
Ich bin Angestellte und seit dem 01.03.16 im Krankengeldbezug wegen einer Nervenentzündung der Schulter.
Das ich mich zu einer Medikamentenentgiftung entschloss,ist meine eigene Entscheidung. Ich bin weder arbeitslos u beziehe auch sonst keine Sozialbezüge. Die Kk hatte mir mit einem Schreiben schon im Mai diese Sanktionen angekündigt, allerdings bezogen sie sich in diesem Schreiben immer nur auf den Punkt Alkohol und nicht auf Sucht im allgemeinen. Ich weiß halt nicht, ob die Medikamentenabhängigkeit dazu zählt oder eine eigenständige Diagnostik und damit einen anderen ICD hat.

Krankengeld Sperre?

derKVProfi ⌂ @, Montag, 14.03.2016, 14:57 (vor 2969 Tagen) @ leooma

Hier hilft nur, die direkte Kommunikation mit der GKV bzw. dem Sozialdienst der Klinik, in der der Entzug stattfinden soll.

Ich denke, dass es hier ein ernsthaftes gesundheitliches Problem gibt, in das auch die Rentenversicherung eingebunden werden muss.

Etwaiges Fehlverhalten ist ggf. ja auch auf die Krankheit an sich zurück zu führen.

Hier kann niemand anderes helfen und unterstützen, als die Leistungserbringer, die Sozialdienste und die SV-Träger!

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Krankengeld Sperre?

GKVler, Montag, 14.03.2016, 18:21 (vor 2968 Tagen) @ leooma

ich denke nicht, dass momentan die Gefahr besteht, dass das Krankengeld wg. fehlender Mitwirkung eingestellt wird. Die Krankenkasse muss dich zuerst zur Mitwirkung auffordern - und auch dabei gibt es Grenzen. Mehr dazu hier. Soweit ich dich verstanden habe, bist du momentan wg. einer Nervenentzündung krankgeschrieben, danach kommt die Entziehung wg. der Tablettenabhängigkeit. Und eine offizielle Aufforderung zur Mitwirkung ist noch nicht erfolgt - wenn dem so ist, brauchst du dir momentan keine Sorgen zu machen.

Eine andere Geschichte ist die Aussteuerung - bist du schon einmal wg. einer Suchterkrankung sehr lange (die Aussteuerung erfolgt nach 18 Monaten) krank gewesen? Wenn nein, musst du dir vorläufig keine Sorgen machen.... es kommt übrigens nicht nur auf die ICD-Schlüssel an, sondern auf die Ursache, also darauf, ob Alkohol- und Tablettenabhängigkeit die gleiche Ursache haben. Das kann wohl nur ein Arzt beurteilen.....hier im Internet wirst du da keine Antwort finden.

In der Regel wirst du zuerst eine stationäre Entziehung im Krankenhaus machen - die läuft über die Krankenkasse. Dann folgt die Entwöhnungsbehandlung, eine Art Reha-Kur, die über die Deutsche Rentenversicherung läuft. Mehr Infos hier

Kopf hoch und gute Besserung!

Krankengeld Sperre?

leooma, Mittwoch, 16.03.2016, 10:25 (vor 2967 Tagen) @ GKVler

Vielen lieben Dank für Eure Antworten. Mittlerweile ist das Problem geklärt, die Barmer muss und wird mir das Krankengeld zahlen.

Dankeschön nochmal an alle, die mir geantwortet haben.

Liebe Grüße, Leooma

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