Wechsel in die GKV (Private Krankenversicherungen)

Katha @, Donnerstag, 24.03.2016, 18:33 (vor 2969 Tagen)

Hallo
Folgende Situation.
Ich bin Beamtin Teilzeit, PKV und Beihilfeberechtigt.
Mein Mann ist Angestellter im öffentlichen Dienst und ebenfalls PKV.
Wir haben 2 Kinder. Beide sind über meinen Mann PKV.
Bei meinem Mann ist 1 Kind berüchsichtigt (Kindergeld) (BAT zu TVÖD Besitzstand)
Das 2 Kind wurde nicht mehr berücksichtigt, deswegen bekam mein Mann auch für dieses Kind keine Beihilfe mehr (was uns vorher auch keiner gesagt hat).
Also wird das 2 Kind jetzt bei mir berücksichtigt und ich habe auch einen erhöhten Beihilfeanspruch.

Jetzt besteht bei mir die Möglichkeit eines Jobwechsels.
Allerdings ins Angestelltenverhältnis.
Das heißt, ich könnte aus der PKV raus und mich GKV.
Kann ich dann automatisch die Kinder auch GKV?
Oder müssen die bei meinem Mann bleiben, weil er ja auch mehr verdienst? Aber was passiert dann mit der Beihilfe für das 2 Kind? Müßte es dann in der PKV höher versichert werden als das 1 Kind? Ich finde diese ganze Sache so kompliziert.

Kann ich echt nicht meinen Job wechseln, weil man dann nicht mehr alle Leistungen für seine Kinder bekommt und eine Menge Geld bezahlen muss.

Ich persönlich habe bisher keine positiven Erfahrungen als PKV gemacht. Ich bin das jetzt seit 20 Jahren und kam noch nie früher vom Wartezimmer zum Arzt als andere. Merke nur, dass mir der Arzt noch eine teure Spritze geben will, was jemand anderes nicht bekommen würde. Und diese ganze Abrechnerei von den Rechnungen kostet einen Stunden.

Vielleicht kann mal jemand Licht ins Dunkel bringen.
Ich muss mich bald entscheiden.
Danke für Eure Hilfe
Gruss Katha

Wechsel in die GKV

GKVler, Samstag, 26.03.2016, 14:31 (vor 2967 Tagen) @ Katha

zunächst mal zu dir:

wenn du ins Angestelltenverhältnis wechselst und ein Entgelt von mehr als 450 € und weniger als 4.687,50 € bekommst wirst du versicherungspflichtig - d. h. du kannst zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Du musst dir dann eine Krankenkasse aussuchen - wenn du dich mit der in Verbindung setzt, sollte sie sich um alles weitere kümmern.

und nun zu deinen Kindern: ob die wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse können oder nicht, hängt vom Einkommen deines Mannes ab. Wie hoch ist das denn das Einkommen deines Mannes (jährlich, ohne Familienzuschläge, dafür aber das komplette Einkommen - d. h. inkl. Zinsen, Mieten, Pachten etc.)?

zur Beihilfe kann ich dir leider nix sagen....

Wechsel in die GKV

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 29.03.2016, 10:25 (vor 2964 Tagen) @ GKVler

Müsste man nicht noch erst nach dem Geburtsdatum fragen?

Man kann ohne vollständige Informationen sowieso nichts sagen, außer dass man entweder versicherungspflichtig ist, oder versicherungsfrei und Versicherungsfreiheit nicht in die GKV führt, wie GKVler bereits sagte.

Ob du das Angebot annehmen solltest oder nicht, ist unabhängig von der KV Frage, eine grundsätzliche Frage (Versorgungsansprüche versus Rente) und vor allem eine ganz persönliche Frage.

Die Frage der Familienversicherung der Kinder entscheidet sich dann ggf. auf der Basis des § 10 SGB V. Man bedenke, dass der Ehemann scheinbar über der JAEG liegt, weil er sonst als AöD nicht in der PKV sein könnte.

Von der Tendenz her, bleiben die Kinder dann in der PKV und kommen nicht in die GKV.

--
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