Bindungsfrist nach Wechsel ALG I zu ALG II (Gesetzliche Krankenkassen)

Rallebarmer, Sonntag, 05.03.2017, 10:52 (vor 2607 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich habe mich hier angemeldet, da die Beteiligten Arbeistagentur, Jobcenter und meine Krankenkasse (Barmer) sich nicht zuständig fühlen und jeweils auf die anderen Beteiligten verweisen.
Zum Sachverhalt:Ich habe Ende Januar 2017 meine Krankenkasse gekündigt, da Leistungen von dieser nicht übernommen werden von anderen aber wohl. Die Leistung ist nicht entscheidend. Ich erhielt von meiner Krankenkasse eine Kündigungsbestätigung und dem Hinweis, dass ich bis zum 31.12.2017 Mitglied bleiben müsse. Ich rief an und fragte nach dem Grund. Mir teilte man mit, dass ich eine Versicherungsunterbrechung von zwei Tagen hätte. Ich fand heraus, dass ich beim Richtkreiswechsel von ALG I-Bezug zum ALG II-Bezug zwei Tage nicht bei der Kasse gemeldet gewesen bin. Das hat nichts mit Sperrfristen zu tun. Ich hatte laut Jobcenter im letzten Monat ALG I zu viel Geld, um Anspruch auf ALG II zu haben. Also, meine Weiterbildung mit ALG I endete am 28.6.2016 und mein Anspruch auf ALG II begann am 01.07.2016. Den Bescheid des Jobcenter erhielt ich Ende Juli 2016. Mir ist nicht aufgefallen, dass ich eine Lücke habe. Ich wurde weder von der Krankenkasse informiert (damals noch Deutsche BKK, seit 1.1.2017 mit Barmer zusammen) noch von der Arbeitsagentur bzw. bei der Antragstellung vom Jobcenter. Das Jobcenter argumentiert, dass sie auch ihre Zeit bräuchten, um die Anträge zu bearbeiten und die Krankenkasse sagt, dass man mich nicht informiert habe, um mich nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen, wenn ich mich für die zwei Tage "freiwillig versichern" müsse. Letztlich ist ja jetzt dadurch die neue Bindungsfrist entstanden. Ein Tipp von der Barmer ist noch gewesen, dass ich mich ja einen Tag vom Jobcenter abmelden könne und mich dann bei einer anderen Kasse anmelden könnte. Die Barmer würde dabei nicht auf Bindungsfristen achten. Diese Auskunft gab es nur mündlich. Ab dem 01.04.2017 werde ich wieder in Arbeit sein und wollte damit dann bei der neuen Krankenkasse Mitglied sein.

Hat jemand eine Idee wie ich da vorgehen kann? Muss ich einen Widerspruch bei der Kasse einlegen? Ein Anruf beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit hat mich nicht weiter gebracht.

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Mit besten Grüßen

Bindungsfrist nach Wechsel ALG I zu ALG II

Czauderna, Sonntag, 05.03.2017, 18:09 (vor 2607 Tagen) @ Rallebarmer

Hallo,
auf mündliche Aussagen dieser Art würde ich mich nicht verlassen, zumal diese auch noch falsch ist, meiner Meinung nach.
Es ist tatsächlich so, dass bei einer Versicherungslücke wie sie bei dir entstanden ist, eine erneute Bindungsfrist von 18 Monaten eintritt. Bei dir sind es nur zwei Tage und die Kasse hat hier offenbar den § 19 Abs. 2 SGB V angewandt. Diese Zeiten gelten aber nicht als Mitgliedszeiten.
Verhindern hättest du das können, wenn du es a) gewusst hättest
und damals b) die freiwillige Fortsetzung deiner Mitgliedschaft beantragt hättest. Da wären zwar für zwei Tage Beiträge angefallen aber keine neue Bindungsfrist. Ob die Kasse nun einen Fehler gemacht hat, in dem sie dich nicht oder falsch beraten hat und ob du das heute noch rückwirkend korrigieren kannst, das kann ich dir leider nicht sagen. Jedenfalls würde ich mich auf die mündliche Aussage der Kasse nicht verlassen.
Gruss
Czauderna

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