Pflegebahr - Unterschiede? (Private Krankenversicherungen)

Pflege, Mittwoch, 14.06.2017, 12:36 (vor 2501 Tagen)

Guten Tag,

mit einem GDB von 50% wird als Pflegetagegeld wohl nur noch das geförderte Produkt, also Pflegebahr, in Betracht kommen (?). Lohnt es sich hier die verschiedenen Produkte zu vergleichen oder ist das bei allen Gesellschaften mehr oder weniger das gleiche?

Mfg.

Pflegebahr - Unterschiede?

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 15.06.2017, 11:58 (vor 2500 Tagen) @ Pflege

1. der GdB 50% an sich schließt das nicht aus. es kommt schon darauf an, welche konkreten Krankheiten vorliegen!

2. Pflege Bahr unterscheidet sich je Anbieter schon deutlich!

3. Hier wäre nun wahrlich qualifizierte Beratung angesagt, weil es ja eine Sollbruchstelle gibt und die Frage wäre, worauf das hinausläuft!

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Pflegebahr - Unterschiede?

Anke, Donnerstag, 15.06.2017, 13:39 (vor 2500 Tagen) @ derKVProfi

Ich interessiere mich ebenfalls für den "Pflege-Bahr". Können Sie mir einen qualifizierten Versicherungsberater in Hannover empfehlen?

Pflegebahr - Unterschiede?

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 15.06.2017, 14:57 (vor 2500 Tagen) @ Anke

Ja, und sie wissen auch was ein VersicherungsBERATER ist. Es gibt nämlich aktuell vielleicht etwas mehr als 300 bundesweit und im Bereich Biometrie sind nur 10-20 maximal kompetent! In Pflege kenne ich eigentlich nur einen, der bundesweit von den anderen in soclhen fällen eingeschaltet wird.

Oder soll ich ich Ihnen einen VersicherungsMAKLLER in Hannover empfehlen. dann mailen sie mich bitte an oder kontaktieren mich über unsere Internetseite!

VersicherungsBERATER:

Nach der Legaldefinition in § 59 III VVG ist Versicherungsberater, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherer außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein. Der Versicherungsberater wird üblicherweise aufgrund eines Auftrags seitens eines Versicherungsnehmers bzw. einer versicherten Person gemäß §§ 662 ff. BGB tätig.

2. Abgrenzung: Der Versicherungsberater grenzt sich vom Versicherungsvertreter und vom Versicherungsmakler dadurch ab, dass er vom Versicherer gänzlich unabhängig ist und von diesem - anders als der Versicherungsmakler, der vom Versicherer Courtagen erhält - keinerlei wirtschaftliche Vorteile bezieht. § 68 VVG erklärt für den Versicherungsberater allerdings bestimmte, für den Versicherungsmakler geltende Vorschriften, z.B. über die Beratungsgrundlage (ohne Einschränkungsmöglichkeit wie beim Versicherungsmakler) und die Beratungs- und Dokumentationspflicht für anwendbar. Trotz dieses Verweises auf Maklerpflichten dürften die Pflichten des Versicherungsberaters noch weiter als die des Maklers reichen. So wird der Versicherungsberater den Versicherungsnehmer stets nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen haben, unabhängig vom Verhältnis von Beratungsaufwand zur Prämienhöhe.

3. Berufsrecht: Die Versicherungsberatung ist nach § 34e I GewO ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, für das nach § 34e II GewO u.a. die Erlaubnisvoraussetzungen des § 34d II GewO (Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Berufshaftpflichtversicherung, Sachkundeprüfung) entsprechend gelten. § 34e GewO normiert ein Provisionsannahmeverbot und enthält eine Ermächtigung zum Erlass von bestimmten berufsrechtlichen Regelungen in einer Rechtsverordnung (vgl. hierzu §§ 11 I, 14 III, 15 II Versicherungsvermittlerordnung).

Quelle Gabler Wirtschaftslexikon

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Anke, Freitag, 16.06.2017, 06:48 (vor 2500 Tagen) @ derKVProfi

Ich wollte doch nur einen Versicherungsfachmann, egal ob Berater, Makler oder ...), empfohlen bekommen, der mich im Thema "Pflege-Bahr" beraten kann. Hätte ich auch nur geahnt, dass das für Sie so ein Problem ist, hätte ich hier wohl lieber nicht gepostet.

Das Beste wird wohl sein, wenn ich mal ins örtliche Branchenverzeichnis schaue.

Nochmals vielen Dank für NICHTS.

Pflegebahr - Unterschiede?

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 16.06.2017, 15:27 (vor 2499 Tagen) @ Anke

Wenn sie sich damit nicht beschäftigen wollen, was die unterscheide sind, dann tun sie einfach irgendetwas!

Zum Beispiel das ist ein VersicherungsMAKLER:

Ist aber ONLINE, sitzt in München, ist aber fachlich sehr kompetent!

http://www.pflegeversicherung-experten.de/

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Anke, Montag, 19.06.2017, 06:52 (vor 2497 Tagen) @ derKVProfi

Geht es der Firma, bei der Sie angestellt sind, so schlecht, dass Sie hier so massiv um Aufträge betteln müssen?

Pflegebahr - Unterschiede?

derKVProfi ⌂ @, Montag, 19.06.2017, 19:41 (vor 2496 Tagen) @ Anke

Nein, wir versuchen sie nur aufzuklären, und sie scheint es nicht zu tangieren!

Wir würden Ihnen einen Versicherungsmakler empfehlen wollen ...

Sie wollten aber einen Versicherungsberater!

Scheinbar kennen sie die Unterschiede nicht und wollen sie auch nicht kennen lernen !!!

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Anke, Freitag, 23.06.2017, 06:51 (vor 2493 Tagen) @ derKVProfi

Ich wollte doch nur einen Versicherungs...., der mir die Unterschiede von verschiedenen Tarifen erklären kann. Für den Abschluss eines Pflegebahr-Vertrages, der nur ein paar Euros im Monat kostet, brauche ich keine wissenschaftliche Ausarbeitung für ein paar Hundert Euros.

Mittlerweile habe ich mich auch ohne Ihre kompetente Hilfe beraten lassen und einen Vertrag abgeschlossen.

Pflegebahr - Unterschiede?

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 23.06.2017, 10:36 (vor 2493 Tagen) @ Anke

Das freut mich und was sie wollten ist ein Versicherungsmakler!

Darum ging es nur.

Ich hatte mich auch nur angeboten, Ihnen einen Kollegen zu empfehlen!

Und es ging darum, dass SIE immer von einem VersicherungsBERATER gesprochen hatten!!!

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