PKV-Anwartschaft und GKV (Private Krankenversicherungen)

Wolfgang42, Samstag, 15.09.2018, 12:21 (vor 2022 Tagen)

Hallo,

Nachdem ich viele Jahre privat krankenversichert war, habe ich zwei Jahre im außereuropäischen Ausland gearbeitet. Dort war ich auch krankenversichert. Für diese Zeit habe ich bei meiner privaten Krankenversicherung eine Anwartschaft beantragt und monatliche Beiträge gezahlt.
Nach meiner Rückkehr war ich zunächst kurz nicht beschäftigt und über meine Frau bei der gesetzlichen KV familienversichert. Dort bin ich nun auch voll versichert, nachdem ich wieder angefangen habe, angestellt zu arbeiten. Wegen meines Verdienstes zahle ich den Höchstbetrag, kann aber meine Frau (arbeitet z.Zt. nicht) und meinen Sohn familienversichern.
Ich will prinzipiell nicht zurück in die PKV, frage mich aber, ob es sinnvoll sein kann, über eine Zusatzversicherung die Altersrückstellungen nicht zu verlieren?

Kann mir jemand hierzu Empfehlungen geben?

Vielen Dank,
Wolfgang

PKV-Anwartschaft und GKV

Mike, Samstag, 15.09.2018, 21:32 (vor 2022 Tagen) @ Wolfgang42

Hallo Wolfgang,

um Dir überhaupt eine Empfehlung zu geben müsste man auf jeden Fall folgende Infos haben:

- wie lange bist Du schon in der PKV?
- wo und in welchem Tarif bist Du jetzt bzw. warst Du versichert?
- wie hoch sind Deine gebildeten Rückstellungen?
- was für eine Zusatzversicherung (welcher Tarif) strebst Du an?

Nur mit diesen Infos kann man abschätzen, wieviel der Altersrückstellungen überhaupt angerechnet werden. Ob sich das dann für Dich lohnt, kannst nur Du entscheiden.

Gruß Mike

PKV-Anwartschaft und GKV

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 15.09.2018, 22:19 (vor 2022 Tagen) @ Mike

Das Problem im Kern ist ein anderes!

Grund der Anwartschaft, Entfall des Grundes und Fristen!

Danach geht es um vertragliche Rechte, die gegeben sind oder nicht!

Das ganze gehört in Hände von Experten!

--
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beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

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PKV-Anwartschaft und GKV

Krankenkassenmitarbeiter, Montag, 17.09.2018, 11:07 (vor 2020 Tagen) @ derKVProfi

Hallo Herr Müller,
danke für den Tipp. Kennen Sie zufällig einen Experten?
Vielen Dank schon mal.

PKV-Anwartschaft und GKV

derKVProfi ⌂ @, Montag, 17.09.2018, 15:29 (vor 2020 Tagen) @ Krankenkassenmitarbeiter

Im Rahmen des Expertennetzwerk24 - finden wir vier Experten!

Unter anderem mich!

Versicherungsberater, also Beratung gegen Honorar und Vermittlung ohne Courtage/Provision - aber mit Nachweis wegen der Durchleitung nach § 48c VAG, wenn der Tarif unmittelbare Abschlusskosten kalkuliert hat!

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PKV-Anwartschaft und GKV

Wolfgang42, Sonntag, 16.09.2018, 09:49 (vor 2021 Tagen) @ Mike

Hallo Mike,

Vielen Dank für die Antwort. Ich versuche, mehr Informationen zu Deinen Punkten zu geben.

- wie lange bist Du schon in der PKV? Seit 2000

- wo und in welchem Tarif bist Du jetzt bzw. warst Du versichert?
Ich war bei der Allianz versichert mit Krankheitskosten, zahnärztlicher Behandlung, Krankentagegeld ab der 7.Woche und Pflegepflichtversicherung.
Nun bin ich bei der Techniker kranken- und pflegeversichert.

- wie hoch sind Deine gebildeten Rückstellungen?
Das weiß ich nicht, da habe ich in meinen Unterlagen auch nichts gefunden.

- was für eine Zusatzversicherung (welcher Tarif) strebst Du an?
Zahnersatz, evtl. Zweibettzimmer bei stationärer Heilbehandlung.

Ich hoffe, dass diese Informationen weiterhelfen.

Beste Grüße
Wolfgang

PKV-Anwartschaft und GKV

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 16.09.2018, 11:59 (vor 2021 Tagen) @ Wolfgang42

1. "Nachdem ich viele Jahre privat krankenversichert war, habe ich zwei Jahre im außereuropäischen Ausland gearbeitet. Dort war ich auch krankenversichert. Für diese Zeit habe ich bei meiner privaten Krankenversicherung eine Anwartschaft beantragt und monatliche Beiträge gezahlt. "

Vereinbart war Anwartschaft wegen Auslandsaufenthalt! Wurde das geändert?

"Nach meiner Rückkehr war ich zunächst kurz nicht beschäftigt und über meine Frau bei der gesetzlichen KV familienversichert."

Da hätte eine neue Anwartschaft wegen Familienversicherung beantragt werden müssen!

"Dort bin ich nun auch voll versichert, nachdem ich wieder angefangen habe, angestellt zu arbeiten. Wegen meines Verdienstes zahle ich den Höchstbetrag,"

Also voraussichtlich "freiwillig versichert"!

Man hätte die ganze Zeit mit der Allianz reden müssen!

Jetzt gilt voraussichtlich:

a) kein Recht auf Ende Anwartschaft ohne Gesundheitsfragen!

b) ggf. kann man verhandeln!

c) dann kann man auch ggf. die Zusatzversicherung ermöglichen, wobei Teile der Anrechnung aus der gebildeten alterungsrückstellung und ggf. auch andere erworbene Rechte verhandeln!

Wenden Sie sich doch bitte an:

1. die Allianz

2. den zuständigen Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler) - Name steht regelmäßig in den Unterlagen!

3. einen unabhängigen Rechtsdienstleister - Versicherungsberater!

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PKV-Anwartschaft und GKV

Wolfgang42, Mittwoch, 19.09.2018, 21:39 (vor 2018 Tagen) @ derKVProfi

Lieber Herr Müller,

Vielen Dank für die genaue Einschätzung!
Das hilft mir sehr weiter. Ich werde umgehend mit meinem Versicherungsvertreter der Allianz sprechen.

Beste Grüße

Wolfgang

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