KK Beiträge Elternzeit freiwillig gesetzlich versichert (Gesetzliche Krankenkassen)

Mutter, Freitag, 25.01.2019, 05:17 (vor 1890 Tagen)

Guten Tag,
Vor der Elternzeit war ich freiwillig gesetzlich versichert. Mein Mann ist verbeamtet und in der Heilfürsorge. Sein Gehalt liegt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Nun will die Krankenkasse (TK) dass ich während der Elternzeit weiterhin Beiträge zur Krankenversicherung zahle und dabei wird auch das Gehalt meines Mannes mit berechnet. Dadurch zahle ich 283€/ Monat.
Ist das wirklich rechtens? Mein Mann ist ja nicht privat versichert. Weiterhin habe ich als verheiratete gegenüber unverheirateten einen Nachteil. Denn als nicht verheiratete müsste ich nur den Mindestbeitrag von 160€ zahlen, da das Gehalt meines Partners nicht mitgerechnet würde.
Ich empfinde das als sehr ungerecht. Besteht hier eine Gesetzeslücke für Die Elternkombi freiwillig gesetzlich versichert und verbeamtet ,unterhalb der Beitragbemessungsgrenze verdienend?

Vielen Dank für die Rückmeldung

KK Beiträge Elternzeit freiwillig gesetzlich versichert

Christian, Freitag, 25.01.2019, 11:05 (vor 1890 Tagen) @ Mutter

Hallo.
Ja, so ist es leider nun mal.
Dafür haben Sie an anderer Stelle Vorteile. Das gleicht sich im Endeffekt in etwa immer aus.
Wobei ich mir das System auch anders wünschen würde, aber wie "anders" kann ich auch nicht einschätzen/überblicken...das Wissen fehlt mir. Da erlaube ich mir kein Urteil.
Sind sehr viele Stellschrauben, die da beeinflusst werden.

Als Ledige hätten Sie auch nur den Mindestsatz, wenn Sie ein geringes Einkommen erzielen würden. Über ca. 1100 Euro Einnahmen, wäre es auch mehr...
Allein dadurch, dass Sie jetzt einen geringeren Steuersatz haben, gleicht sich das aus.
Als Alleinstehende und Alleinerziehende hätten Sie auf den 1. Blick einen noch größeren Nachteil...da wäre kein Versorger da & man müsste wohl höhere Einnahmen erzielen um den Lebensunterhalt zu bestreiten...

Das ist keine Gesetzeslücke & das betrifft auch nicht nur Ihre Familienkonstellation mit Ehemann als Beamten.
Wäre Ihr Mann statt Beamter Selbstständig, wäre es genauso...

Alles Gute!

LG
Christian

KK Beiträge Elternzeit freiwillig gesetzlich versichert

Czauderna, Freitag, 25.01.2019, 11:16 (vor 1890 Tagen) @ Mutter

Hallo,
nachlesen kann man das - Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der ge-
setzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zah-
lung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Bei-
tragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) und Dort im § 2 Abs. 4
Gruss
Czauderna

KK Beiträge Elternzeit freiwillig gesetzlich versichert

RHW, Samstag, 26.01.2019, 20:16 (vor 1888 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

die Krankenkassen sind verpflichtet, § 240 Absatz 5 SGB V und die o.g. Grundsätze anzuwenden:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html

[5]Soweit bei der Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder das Einkommen von Ehegatten oder Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, die nicht einer Krankenkasse nach § 4 Absatz 2 angehören, berücksichtigt wird, ist von diesem Einkommen für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind, für das eine Familienversicherung wegen der Regelung des § 10 Absatz 3 nicht besteht, ein Betrag in Höhe von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße, für nach § 10 versicherte Kinder ein Betrag in Höhe von einem Fünftel der monatlichen Bezugsgröße abzusetzen.[/i]

Danach werden alle freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), deren Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert ist, gleich behandelt: private Krankenversicherung, Heilfürsorge(als Soldat, Polizist, Gefangener (ohne GKV-Anwartschaftsversicherung), außereuropäische Krankenversicherung (ohne Türkei und Tunesien) ...

Es ist sinnvoll, sich bereits vor oder zu Beginn einer Schwangerschaft über solche Punkte zu informieren. Dann wird man nicht überrascht.

Gruß
RHW

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