HILFE! Krankenkasse hat mir gekündigt. (Gesetzliche Krankenkassen)

Peter63, Donnerstag, 18.04.2019, 07:10 (vor 1829 Tagen)

Da ich seit November 2018 meine schwer pflegebedürftige Mutter zuhause pflege, stand ich meinem Arbeitgeber nicht mehr zur Verfügung, der mir daraufhin zum 31.01.19 kündigte.
Aufgrund der am 1. Februar festgestellten Erschöpfungs-Depression der 24-Std-Pflege meiner Mutter bin ich nicht arbeitsfähig. Die AU lief bis zum 11.03. ich habe am 13.03.die Folgebescheinigung ausgestellt bekommen. (Übrigens ist meine Hausärztin auch die begleitende Palliativärztin meiner Mutter, wir sehen uns regelmäßig am Krankenbett meiner Mutter.)
Am 1. April bekam ich selbst eine schwerwiegende (Krebs-)Diagnose die eine weitere Pflege meiner Mutter nicht mehr zuließ und sofort weitere Untersuchungen (Gewebe, MRT, CT) nach sich zog.
Mit einem Schreiben vom 11.4. wurde ich auf die Lücke bei der Ausstellung der AU hingewiesen und darauf, das somit auch meine Mitgliedschaft bei der Krankenversicerung endet. Das Schreiben habe ich erst gestern abend 17.04. gelesen, da die sich die Ereignisse sich hier in den letzten zwei Wochen überschlagen.
WAS KANN ICH HEUTE (GRÜNDONNERSTAG) TUN?
Heißt das, dass all die sicherlich teuren Untersuchungen nach dem 11.03. nun nicht mehr von der Versicherung bezahlt werden?
Kann ich heute Widerspruch einlegen?
Meine Hausärztin ist erst am 23.04 wieder in der Praxis.
Was kann, was muß ich heute tun, evtl. Wiederspruch oder heute noch dringend zum Arbeitsamt? Wie bekomme ich sofort weiteren Versicherungsschutz? Wer kann mir sonst noch helfen?
Vielen Dank für eure Hilfe.

HILFE! Krankenkasse hat mir gekündigt.

Czauderna, Donnerstag, 18.04.2019, 13:35 (vor 1828 Tagen) @ Peter63

Hallo,
zuerst mal - ja, deine Mitgliedschaft endet am 11.03.2019 - das ist, entsprechend deiner Schilderung auch richtig so, denn der 11.03. war ein Montag und spätenes da hättest du dir von deinem Arzt eine Folgebescheinigung ausstellen lassen müssen. Das passierte aber erst am 13.03. und nach der zur Zeit noch geltenden Rechtslage ist das auch richtig. Was war der Grund dafür, dass du nicht am 11.03. oder gar schon am 8.3. beim Arzt warst?.
Was deine Behandlungen angeht, da musst dur dir keine Sorgen machen, denn die Krankenkasse ist verpflichtet ab dem 12.03.2019 die OAV (obligatorische Asnchlussversicherung) durchzuführen wenn es keine anderweitigen Krankenversicherungsschutz (Familienversicherung oder PKV) gibt, d.h. die Behandlungskosten muss die Kasse weiterhin zahlen, allerdings kostet dich diese Anschlussversicherung Geld, mindestens ca. 185,00 €.Bleibt eben "nur" der Krankengeldverlust und da wären wir wieder bei der Frage, warum erst am 13.3. und nicht am 8. oder 11.03. beim Arzt gewesen ?.
Gruss
Czauderna

HILFE! Krankenkasse hat mir gekündigt.

Peter63, Freitag, 19.04.2019, 08:37 (vor 1828 Tagen) @ Czauderna

Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Zur Frage: Warum kam es zu der AU Lücke? Mir war nicht bewußt, dass eine Folgebescheinigung bei einer andauernden Erkrankung absolut nahtlos anschließen muß und bin - wie ich mittlerweile herausgefunden habe- wie viele andere Menschen in die sogen. BSG-Falle getappt. Ich wußte es einfach nicht und bin einfach im Moment aus o.g. Gründen auch zeitlich nicht flexibel.
Ich habe mich gestern SOFORT beim Arbeitsamt gemeldet und auch eine Beratung bei der Verbraucherzentrale in Anspruch genommen. Ich soll
auf jeden Fall Widerspruch einlegen, auch wenn dies selten Erfolg hat. Desweiteren wird sich laut Aussage der Beraterin ab 1.5. hier gesetzlich etwas ändern, von dieser Änderung profitiere ich ja allerdings nicht. Es ist also genau so, wie in der kompetenten Antwort oben beschrieben: Alle Behandlungen sind durch die Krankenversicherung abgedeckt, ich werde für einen Monat kein Krankengeld bekommen.
Eigentlich sollte jeder Arzt bei der Ausstellung der AU für Krankengeld ausdrücklich auf die Wichtigkeit der nahtlosen Bescheinigungen und die BSG-Falle hinweisen. Für nicht wenige Menschen kann dies nämlich den wirtschaftlichen Ruin bedeuten.
Gott sei Dank droht mir dies nun nicht.
Vielen Dank noch einmal für dieses hilfreiche Forum!

HILFE! Krankenkasse hat mir gekündigt.

Czauderna, Freitag, 19.04.2019, 10:43 (vor 1828 Tagen) @ Peter63

Hallo,
ja, so wird es sein, allerdings, woraus scchliesst du, dass du für einen Monat kein Krankengeld bekommen wirst. Wenn dein Widerspruch erfolglos bleibt, dann greift entweder die von mir geschilderte obligatorische Anschlussversicherung und die beinhaltet keinen Krankengeldanspruch oder du bekommst Arbeitslosengeld 1, dann hast du aber einen grundsaetzlichen Krankengeldanspruch. Meines Wissens nach musst du aber für den Bezug von Arbeitslosengeld 1 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen , also arbeitsfähig sein. Wenn das der Fall ist und du während des Arbeitslosengeldbezugs erneut Arbeitsunfähig wirst, dann zahlt das Arbeitsamt erst mal für sechs Wochen die Leistung weiter und dann die Krankenkasse Krankengeld.
Ab dem 01.05. ist die sog. "Krankengeldfalle" entschärft per Gesetz, d.h. dein Fall wäre dann kein Fall geworden, weil dann die Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit, die bis zu einem Montag bescheinigt war aber erst am Mittwoch verlängert wurde, machbar wäre und hätte keinen Einfluss auf den Krankengeldanspruch gehabt.
Gruss
Czauderna

HILFE! Krankenkasse hat mir gekündigt.

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 20.04.2019, 03:03 (vor 1827 Tagen) @ Czauderna

Auf die am 18.03.2019 - aber noch nicht gültige - Gesetzesänderung verweisen - Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG)

"Mit dem Gesetzesentwurf zum Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG) wird nunmehr ein erneuter Versuch zur Schließung der Krankengeldlücke unternommen. Hiernach soll für Versicherte, deren Mitgliedschaft vom Krankengeldbezug abhängt, der Anspruch auf Krankengeld auch dann bestehen bleiben, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit nicht rechtzeitig am nächsten Werktag attestiert wird. Die Regelung ist jedoch auf längstens einen Monat begrenzt."

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Thorulf Müller
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