Krankengeld und Fragebögen / Vorversicherer PKV (Gesetzliche Krankenkassen)

PatrickHH, Donnerstag, 07.05.2020, 00:24 (vor 1450 Tagen)

Ich habe mal eine Frage.

Im letzten Quartal 2019 habe ich von der PKV in die GKV gewechselt, aufgrund Pflichtversicherung (Arbeitnehmer). Leider bin ich derzeit erkrankt.
Jetzt habe ich von der GKV einen dicken Umschlag bekommen, bezüglich Beantragung
Krankengeld ab der 7. Woche.

2 umfassende Fragebögen zur Weiterleitung an den MDK darf ich freiwillig ausfüllen,
das mache ich erst einmal nicht.

Dann noch 1 extra Formular bezüglich dem Vorversicherer, wo ich im Jahre 2019 versichert
war.

Bei Beitritt wusste die GKV, das ich aus der PKV komme.

Warum wollen die GKV das jetzt wissen? Bei GKV wäre es klar, wegen der 78 Wochen, die wohl vom Vorversicherer angerechnet werden (GKV /GKV).

Muss ich Anfragen an die PKV fürchten von der derzeitigen GKV?
Ich war in der PKV auch länger AU...nicht das da etwas angerechnet wird....

Bin verunsichert, sorry für die vielleicht blöde Frage...

Krankengeld und Fragebögen / Vorversicherer PKV

Mike, Donnerstag, 07.05.2020, 06:26 (vor 1449 Tagen) @ PatrickHH

2 umfassende Fragebögen zur Weiterleitung an den MDK darf ich freiwillig ausfüllen,
das mache ich erst einmal nicht.

Dazu zwingt Dich auch keiner. Allerdings könnte die GKV dann denken, dass Du etwas zu verbergen hast. Das wäre sicherlich nicht positiv bei einer Kulanzentscheidung.

Dann noch 1 extra Formular bezüglich dem Vorversicherer, wo ich im Jahre 2019 versichert
war.

Bei Beitritt wusste die GKV, das ich aus der PKV komme.

Warum wollen die GKV das jetzt wissen? Bei GKV wäre es klar, wegen der 78 Wochen, die wohl vom Vorversicherer angerechnet werden (GKV /GKV).

Es ist vollkommen egal, ob Dein Vorversicherer eine PKV oder eine GKV war. Entscheidend sind die max. 78 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wo Du vorher versichert warst, ist nicht entscheidend. Ausschlaggebend ist nur der Beginn Deiner Arbeitsunfähigkeit.

Muss ich Anfragen an die PKV fürchten von der derzeitigen GKV?

Ob Du die Anfragen an die PKV fürchten musst, kannst nur Du alleine wissen. Die Anfragen werden aber auf jeden Fall von Deiner GKV kommen. Das ist 100-prozentig sicher.

Ich war in der PKV auch länger AU...nicht das da etwas angerechnet wird....

Es wird nicht nur etwas angerechnet, sondern die gesamte AU-Zeit.

Bin verunsichert, sorry für die vielleicht blöde Frage...

Du brauchst nicht verunsichert zu sein. Der Fall ist doch eindeutig geregelt.

Krankengeld und Fragebögen / Vorversicherer PKV

Czauderna, Donnerstag, 07.05.2020, 10:23 (vor 1449 Tagen) @ Mike

Hallo,
1. Den von der Krankenkasse zugesandte Fragebogen musst du zwingend nicht ausfüllen, dann wird der MDK ggf. nach Aktenlage beurteilen ob eine weitere Arbeitsunfähigkeit bei dir sieht. Wenn du nicht willst, dass die Krankenkasse den Fragebogen erhält, dann lass dir von dieser die Anschrift des MDK mitteilen und schickst den Fragebogen direkt dahin.

2.
Anfragen der GKV an die PKV wird es nicht geben - auf keinen Fall

3. Der Krankengeldanspruch besteht für maximal 78 Wochen innerhalb eines 3-Jahreszeitraums (Blockfrist), d.h. die Krankenkasse geht ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit 3 Jahre zurück und schaut, ob es wegen der gleichen Erkrankung schon einmal Arbeitsunfähigkeit und anrechenbaren Vorerkrankungen auf diese 78 Wochen gegeben hat. Das kann aber nur dann erfolgen, wenn in diesem drei Jahren auch eine Versicherung in der GKV mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch (auch bei einer anderen Kasse) bestanden hat. So, wie geschildert, warst du aber in der PKV versichertn, also keine Anrechnung

Ich selbst war 48 Jahre bei einer GKV-Kasse beschäftigt und habe u.a., auch Krankengeldfälle bearbeitet und entschieden.
Gruss
Czauderna

Krankengeld und Fragebögen / Vorversicherer PKV

Patrick HH, Donnerstag, 07.05.2020, 11:56 (vor 1449 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank für Dein fachliches Wissen.

So werde ich es machen. Bei den 2 Fragebögen für den MDK (die waren beim Krankengeldantrag einfach beigelegt, im Anschreiben stand nicht vermerkt, das ich diese ausfüllen muß...muß ich ja auch nicht. Du hast recht, ansonsten kann es ein Ferngutachten nach Aktenlage geben...

Das mit den 2 Systemen GKV und PKV hatte ich schon vermutet, war mir aber selbst unsicher.

Krankengeld und Fragebögen / Vorversicherer PKV

PatrickHH, Sonntag, 10.05.2020, 10:39 (vor 1446 Tagen) @ Czauderna

Hallo Herr Czauderna,

vielen Dank noch einmal für die kompetente Hilfe.

Jetzt habe ich noch einen Fragebogen von der GKV bekommen (Klärung Entgeltfortzahlung).

Der Arbeitgeber hat mir in der Probezeit gekündigt (2 Wochenfrist). Die AU begann aber schon ein paar Tage vor der Kündigung. Ich bin durchgängig AU bis heute. Der Arbeitgeber hat die Lohnfortzahlung bisher nicht an mich geleistet, deshalb fragt die GKV nach.

Jetzt möchte die GKV eine Kopie des Arbeitsvertrages, ist das üblich?

Des weiteren noch eine Kopie des Kündigungsschreibens.

2 Fragen im Fragebogen machen mich nachdenklich:

"Wurde eine Probezeit vereinbart?" und "War das Arbeitsverhältnis befristet?"

Soweit ich weiß, wird doch Krankengeld geleistet, wenn ich vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses schon AU war. Auch eine Befristung (2 Jahre in meinem Fall) wäre
doch auch nicht relevant für die Leistungsfrage in meinem Fall, oder?
Warum ist dann die Frage nach der Probezeit so relevant?

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Patrick aus HH

Krankengeld und Fragebögen / Vorversicherer PKV

Czauderna, Sonntag, 10.05.2020, 11:28 (vor 1446 Tagen) @ PatrickHH

Hallo,
ohne die genauen Eckdaten kann dazu nur grundsätzliches gesagt werden.
In der Regel läuft das mit dem Krankengeldanspruch folgendermaßen ab.
Beispiel :
Herr Mustermann ist seit dem 01.02.2020 bei der Firma A beschäftigt, der Arbeitsvertrag ist auf ein Jahr befristet.
Am 10.02.2020 wird Herr Mustermann arbeitsunfähig.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss der Arbeitgeber hier erst mal keine Lohnfortzahlung leisten, sondern die Krankenkasse sofort Krankengeld und das bis zum 28.02.2020 - erst ab dem 29.02. tritt der Arbeitgeber mit der Lohnfortzahlung für maximal sechs Wochen ein, danach die Krankenkasse wieder mit Krankengeld.
Im Arbeitsvertrag war eine Probezeit von drei Monaten vereinbart.
Passen wir unser Beispiel an die Probezeit an.
Herr Mustermann ist seit dem 15.04.2020 arbeitsunfähig, der Arbeitgeber setzt sofort mit der Lohnfortzahlung ein, kündigt aber noch innerhalb der Probezeit zum 30.04.2020.
Unter der Voraussetzung, dass diese Kündigung arbeitsrechtlich in Ordnung geht, endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber mit dem 30.04. und die Krankenkasse zahlt ab dem 01.05.2020 Krankengeld.
Passen wir nun an die Befristung an.
Die Befristung endet am 31.01.2021 und Herr Mustermann wird ab dem 28.01.2021 arbeitsunfähig - die Krankenkasse muss ab dem 01.02.2021 Krankengeld zahlen.

Es gilt aber auch, dass bei befristeten Arbeitsverträgen unter 10 Wochen kein Krankengeldanspruch besteht.
Das erklärt wahrscheinlich auch den Wunsch der Kasse, den Arbeitsvertrag einzusehen.
Gruss
Czauderna

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