Beendigung der einen Selbständigkeit (Private Krankenversicherungen)

EH, Dienstag, 18.08.2020, 16:34 (vor 1337 Tagen)

Hallo,

ich bin seit Anfang 2001 in der PKV (R+V). Damals habe ich mich für meine Eltern selbständig gemacht und mein Vater war bei mir angestellt. Dieser ist in Rente gegangen und wir haben das Gewerbe zum 31.12.2019 abgemeldet.

Ich habe immer im meinem Beruf als Bürokauffrau gearbeitet. Dieses Einkommen war immer höher als der Gewinn aus dem Gewerbe. Die damalige gesetzliche KK (Barmer), hat mir bestätigt, dass ich sobald ich einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten habe, freiwillig versichert bei der Barmer bin oder mich privat krankenversichern kann. Darauf hin habe ich mich bei der R+V privat versichert.

Die letzten 5 Jahre habe ich noch zusätzlich ein eigenes Geschäft gehabt, welches ich jetzt im Frühjahr geschlossen habe. Dieses werde ich Ende des Jahres abmelden.

Zusätzlich habe ich mit meinem Mann verschiedene GbR´s (Vermietung von Immobilien und Vermietung von Maschinen).

Wie ist denn jetzt die gesetzliche Lage? Muss ich dann ab 2021 in die gesetzliche KV wechseln? Das Finanzamt erkennt meine 5 jährige Selbständigkeit noch nicht an, weil ich meistens Verlust geschrieben habe.
Bin ich mit einer GbR nicht auch selbständig?

Laut Steuerberater darf ich nicht mehr als 450,00 EUR im Monat verdienen, sonst muss ich in die gesetzliche KV. Aber das kann ich auf Dauer nicht machen, weil das nicht mal für der Beitrag für die PKV reicht.

Leider kann mir Niemand genau sagen, was hier richtig wäre.

Es wäre toll, wenn mir hier Jemand helfen kann.

Vielen Dank.

EH

Beendigung der einen Selbständigkeit

Czauderna, Dienstag, 18.08.2020, 18:05 (vor 1337 Tagen) @ EH

Hallo,
so, wie geschildert gibt es so keinen Weg zurück in die GKV und einen Zwang schon gleich gar nicht. Die wäre nur dann möglich, wenn Krankenversicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung als Arbeitnehmer eintreten würde und das ist ja wohl nicht der Fall.
Mein Fazit - Die PKV Versicherung bleibt dir erhalten.

Laut Steuerberater darf ich nicht mehr als 450,00 EUR im Monat verdienen, sonst muss ich in die gesetzliche KV. Aber das kann ich auf Dauer nicht machen, weil das nicht mal für der Beitrag für die PKV reicht.
Diese Aussage, wenn sie genau so gemacht wurde, ist so auch nicht richtig.
es stimmt zwar, dass bei einer Beschäftigung über 450,00 € mtl. grundsätzlich Krankenversicherungspflicht eintritt, die aber nur, wenn keine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt und das dürfte bei dir der Fall sein.
Andererseits, wenn Du tatsächlich aufgrund einer Tätigkeit Krankenversicherungspflichtig würdest, dann wäre ja auch die PKV überflüssig und deine Beitragsbelastung wäre wahrscheinlich immens weniger als in der PKV.
Gruss
Czauderna

Beendigung der einen Selbständigkeit

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 23.08.2020, 10:42 (vor 1332 Tagen) @ Czauderna

Das könnte aber jemand, der das kann und regelmäßig macht, aufbereiten und ggf. Gestaltungshinweise geben!

Aber nicht hier und nicht kostenlos!

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