kurzfristige Beitragserhöhung ?? (Gesetzliche Krankenkassen)

Camillo, Donnerstag, 04.03.2004, 17:46 (vor 7361 Tagen)

"Hat jemand ne Ahnung wie lange im voraus eine Beitragserhöhung von einer KV bekannt gegeben werden muß? Wäre ja bei einem Wechsel interessant dies rechtzeitig"" zu erfahren!"""

Re: kurzfristige Beitragserhöhung ??

Incognito, Dienstag, 09.03.2004, 15:43 (vor 7356 Tagen) @ Camillo

Hallo Camillo.

lt. Stiftung Warentest muss die Beitragserhöhung gar nicht angekündigt werden. Macht die Krankenkasse dies nicht. erfährt man somit ggf. erst durch die Gehaltsabrechnung. ob der Beitrag erhöht wurde. Wenn man die Gehaltsabrechnung dann erst am 31. erhält wird die Zeit zur Kündigung und einem schnellen Wechsel in eine neue Kasse dann sehr knapp.

Gruß. Incognito

Re: kurzfristige Beitragserhöhung ??

bosselt, Mittwoch, 10.03.2004, 07:38 (vor 7355 Tagen) @ Incognito

Genauso isses!

Also laufend im Internet. speziell bei krankenkassentarife.de informieren. sonst ist man u.U. der Gelackmeierte!!

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum