Gesetzliche Krankenkassen im Vergleich - Krankenkassentarife Vergleich


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gesetzliche Krankenkassen im Vergleich - gesetzliche Krankenversicherungen

Auf diesen Seiten finden Sie einen Krankenkassen Vergleich und Informationen und Beitragssätze von über 200 gesetzlichen Krankenkassen für Ihren persönlichen Krankenkassen Vergleich:

- Betriebskrankenkassen (BKK)

- Innungskrankenkassen (IKK)

- Ersatzkassen

- Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)

Geöffnete Gesetzliche Krankenkassen

Nicht alle gesetzliche Krankenkassen haben sich für die Allgemeinheit geöffnet. Speziell einige Betriebskrankenkassen (BKK) sind nur für Firmenangehörige sowie deren Familienmitglieder zugänglich. Einige Krankenkassen sind nur für spezielle Bundesländer geöffnet.

Gesetzliche Krankenkassen - Kassenarten

Gesetzliche Krankenkassen werden unterschieden in: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK) sowie Ersatzkrankenkassen (EK). Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und nehmen die Aufgaben des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) wahr.

Krankenkassen-Vergleich

Durch einen Gestzlichen Krankenkassen Vergleich können Sie die für die günstigste Krankenkasse ermitteln. Da die meisten Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt sind, sind Ersparnisse von mehreren hundert Euro pro Monat möglich.

Krankenkassen Vergleich

gesetzliche Krankenkassen

In Deutschland existieren mehr als 250 gesetzliche Krankenkassen. Darunter sind 17 Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), ca. 200 Betriebskrankenkassen (BKK), 18 Innungskrankenkassen (IKK) sowie ein gutes Dutzend Ersatzkrankenkassen.

Gesetzliche Krankenkassen Leitungen

Ca. 90% der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind im Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgelegt. Bei den Beitragssätzen gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede. Machen Sie den Krankenkassen Vergleich: Welche Krankenkasse ist die für Sie günstigste?

Krankenkassen-Wechsel

Die Möglichkeiten für einen Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine andere sind im SGB V geregelt. Wenn Sie 18 Monate Mitglied der Krankenkasse waren (ordentliche Kündigung). Auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder Fusion Ihrer Krankenkasse läuft diese Bindungsfrist weiter. Nach dem Kassenwechsel sind Versicherte erneut 18 Monate an ihre "neue" Krankenkasse gebunden, sofern die Kasse Ihre Beitragssätze nicht erhöht. Wenn Ihre Krankenkasse den Beitragssatz erhöht hat haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Seit dem 1.1.2004 ist diese Kündigungsmöglichkeit auf die ersten zwei Monate nach Inkrafttreten der Erhöhung begrenzt. Bei einer Erhöhung des Beitragssatzes beispielsweise zum 1.3. müssen Sie bis spätestens 30.4. kündigen. Danach verfällt Ihr Sonderkündigungsrecht.Krankenkassen-Wechsel

Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des Öffentlichen Rechts

Als Körperschaften des öffentlichen Rechts nehmen gesetzliche Krankenkassen für Ihre Mitglieder die Aufgaben des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) wahr. Hier sind Leistungen, Beitrittsmöglichkeiten etc. der gesetzlichen Krankenkassen geregelt.

Aktuell:

Mehr als 150.000 Kassenpatienten droht Pfändung

Zusatzbeiträge bei DAK sind unwirksam

BKK Heilberufe: Vielen Mitarbeitern droht Kündigung

AOK Rheinland greift im PKV-Markt an

Neues Gesetz kommt Versicherte teuer zu stehen

Ärger mit Billigtarifen

Bahr schließt Beitragssenkungen aus

Betriebs­krankenkassen legen Positionspapier zum Morbi-RSA vor

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