RE: Mangelnde Informationen ueber Beitragsatzanhebungen (Krankenkassenrecht)

Joe-K7 @, Freitag, 15.11.2002, 12:12 (vor 7839 Tagen) @ Tom

Hi Tom,

aber was nutzt es einem, wenn man erst am 30. eines Monats in dem man sich angemeldet hat von der Erhoehung erfaehrt ? Auf die Schnelle dann eine neuen Antrag auf Versicherung bei einer anderen Versicherung einreichen ? Muss die neue Versicherung nicht auch der alten eine Aufnahme bestaetigen ? Ansonsten bleibt man doch zwangsweise in der alten, oder ?
Und was, wenn man den Kuendigungstermin deswegen ""verpasst"" hat, wird diese dann gar ungueltig und man verliert das Sonderkuendigungsrecht ???

Irgendwie alles ziemlich unbefriedigend.

Gruss,
Joe


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