RE: Mangelnde Informationen ueber Beitragsatzanhebungen (Krankenkassenrecht)

Ulrich Hausen @, Dienstag, 19.11.2002, 21:31 (vor 7834 Tagen) @ Joe-K7

Hallo Joe,
bis zum Beginn der Mitgliedschaft kann man jederzeit den Beitritt zur neuen Kasse zurückziehen. Man bleibt dann bei der alten Kasse. Sollte eine Kasse erhöhen kann jederzeit mit zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Nur wenn eine BKK fusioniert und gleichzeitig den Beitrag anhebt ist man doch 18 Monate gebunden!
Gruß
Ulrich


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