Krankenkassenwechsel (Krankenkassenrecht)

Gast aus dem Norden, Samstag, 02.04.2011, 08:33 (vor 4794 Tagen) @ Claudia Meier

Beim Meldeverfahren ist es bei freiwillig Versicherten vorgesehen, dass die neue Kasse der vorherigen Kasse den Versicherungsbeginn bestätigt. Tut sie das nicht, dann setzt sich die Versicherung bei der alten Kasse fort.

Also, keine Sorgen machen, lieben das schöne Wetter genießen.

Hier hat die Sachbearbeitung auf dem Bildschirm sicherlich nur das Ende der Einstufung gesehen und nicht weitergedacht.


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