Krankenkassenwechsel (Krankenkassenrecht)

GKVler, Samstag, 02.04.2011, 18:54 (vor 4794 Tagen) @ Claudia Meier

sag deiner Kasse einfach, dass du keine neue Kasse gewählt hast. Dann bleibst du nämlich tatsächlich Mitglied in deiner derzeitigen Kasse. Du kannst auch auf § 175 Abs. 4 S GBV verweisen.

Gruß und schönes Wochende
GKVler


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