Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 17.03.2012, 16:55 (vor 4444 Tagen) @ RHW

Falls die Dich umarmende Kasse auf unterschiedliche Rundschreiben verweist und Du dennoch in der PKV bleiben möchtest, kalkuliere einfach mal durch: mit einer Angestellten bei nur 401€ Bruttogehalt wirst Du automatisch als hauptberuflich! Selbständige eingestuft. Falls das Arbeitsverhältnis jedoch nicht real sein sollte, enstehen Dir lediglich Sozialabgaben in Höhe von 126€ monatlich.


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