Selbständig und TZ, GKV Befreiung? ABER WO? (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Sonntag, 18.03.2012, 11:45 (vor 4443 Tagen) @ ccstolz

Hallo,
du solltest das erst einmal deinem Arbeitgeber überlassen.
Er ist schließlich für die korrekte Anmeldung bei einer Krankenkasse zuständig. Benenne ihm eine für die Anmeldung.
Ob du ihm sagst, dass du auch selbständig tätig bist, das ist deine Sache. Nach der Anmeldung wirst du einen Fragebogen (Aufnahmeantrag) von der gewählten Kasse erhalten. Dort wird u.a.
auch nach einer selbständigen Tätigkeit gefragt und die beantwortest du mit ja - dann läuft die Sache schon.
Alternativ kannst du natürlich auch direkt zu einer Kasse gehen und dort einen Aufnahmeantrag stellen, in dem du eben angibst dass du auch selbständig bist - die Kasse wird (muss) dann eine Prüfung vornehmen und entscheiden ob du jetzt Arbeitnehmer oder weiterhin selbständig bist.
Gruss
Czauderna


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