PKV wechseln in Familienversicherung möglich?? (Krankenkassenrecht)

leho, Dienstag, 17.07.2012, 22:14 (vor 4321 Tagen) @ x-perte

Hallo x-perte.

meine Frage ist ob sie überhaupt Berechtigt ist für eine Familienversicherung:


1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,

2.nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,

3.nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,

4.nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und

5.kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.


Den Punkt 2 verstehe ich nicht ganz.... was wird da mit „nicht freiwillig versichert“ gemeint ?
und bei Punkt 3 "nicht versicherungsfrei" bedeutet genau?

Sie ist ja vor Ihrem Studium in der PKV gewesen, und jetzt immer noch... die Selbständigkeit hat sie aufgegeben.
Als Student über 30 ist man nicht mehr Pflichtversichert (sie ist 34)... ist sie dann automatisch freiwillig versichert?
Wenn ja dann greift ja der Punkt 2 und sie kann nicht in die Familienversicherung...?

Kurz gefragt: ist sie berechtigt nach der Hochzeit in die Familienversicherung trotz der Umstände? unabhängig ob sie jetzt in der PKV ist?

Gruß
Leho


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