PKV wechseln in Familienversicherung möglich?? (Krankenkassenrecht)

leho, Mittwoch, 18.07.2012, 20:33 (vor 4321 Tagen) @ RHW

Hallo,

also kann ich unabhängig von einem 2 Jahres Vertrag die PKV vorzeitig innerhalb der 3 Monate Frist kündigen? Sobald sie Pflichtversichert ist?


Habe eben noch eine emial von meiner Krankenkasse erhalten:

Grundsätzlich können Ehegatten mit Tag der Eheschließung mit in die Familienversicherung aufgenommen werden. Allerdings gibt es hierfür auch Ausschlusskriterien. Diese regelt der § 10 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch.

Ein Ausschluss gilt für Ehegatten, die von der Versicherungspflicht befreit sind. Als Student unterliegt man grundsätzlich der Versicherungspflicht und muss sich gesetzlich krankenversichern. Ist eine private Krankenversicherung trotzdem gewünscht, muss man sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen.

In dem von Ihnen genannten Fall ist daher eher davon auszugehen, dass keine Familienversicherung durchgeführt werden kann.

Ich bedauere, dass wir Ihnen hier eine falsche Auskunft gegeben haben.
"

So wie ich das lese kann sie also nicht in die Familienversicherung....
Da sie als Student über 30 von der Pflichtversicherung befreit ist: Sprich "von der Versicherungspflicht befreit" .....


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