DKV Kamp Tarif (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 28.03.2015, 13:51 (vor 3319 Tagen) @ Anton

Nein, Sie geben Ihre Kassenkarte nicht beim Arzt ab, sondern müssen Kostenerstattung der GKV nach § 13 SGB V für den Bereich der ambulanten Heilbehandlung ab dem ersten des nächsten Quartals wählen.

Sie gehen dann als Selbstzahler zum Arzt, bekommen eine Rechnung, reichen die bei der GKV ein und bekommen die mit einem Vorleistungsvermerk zurück. Diesen Beleg reichen Sie dann bei der DKV ein!

Es gibt eine GKV und eine PKV die das als geschossene Lösung anbieten, also vollständige Abwicklung bei einer Einreichung.

Vorsicht bei Verordnungen (Arznei-, Verband- Heil-, Hilfsmittel, Transportkosten, etc.) im Zusammenhang mit ambulanter Heilbehandlung.

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