Krankenhaustagegeld (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Montag, 24.02.2020, 13:51 (vor 1523 Tagen) @ Steinbock

Lesen sie BGH Urteile und beschäftigen Sie sich mit EU-Recht.

Ich muss nichts beweisen, weil unsere Mandanten es ja erleben!

Wenn ein ausgebildeter Versicherungskaufmann IHK mit 35 Jahren Berufserfahrung in PKV bei einem registrierten Versicherungsberater (juristische Person), die registriert ist, angestellt ist und die Tätigkeit macht, dann ist er als Versicherungsberater tätig. Angestellte Versicherungsberater können sich gar nicht im Register registrieren!

Die Außendienstmitarbeiter der Debeka sind übrigens auch alle nicht registriert, weil sie angestellte ADM sind!

Auch die angestellten Kundenbetreuer großer Versicherungsmakler sind nicht registriert, weil nur der Versicherungsmakler an sich registriert ist!

Dass das Ihren geistigen Horizont zu überschreitet scheint, ist schon abenteuerlich!

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