Krankenkassentarife

Gesetzliche Krankenkassen und Private Krankenversicherungen im Vergleich.

Gegenüberstellung gesetzliche und private Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
  Wer darf sich versichern?  
  • Für Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen bis 52.200 Euro pro Jahr Pflicht.
  • Freiwillig für besser Verdienende Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Beamte.
  • Freiwillig für Arbeitnehmer ab 52.200 Euro Jahresbrutto, Freiberufler und Beamte
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  Leistungen  
  • Gesetzlich vorgeschriebene Grundversorgung - die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind nahezu gleich.
  • Abhängig vom gewählten Tarif - vom Basisschutz bis zum Topschutz.
  • Der Basisschutz ist mit den Leistungen der Gesetzlichen vergleichbar.
  • In der Regel sind die Leistungen in der privaten Krankenversicherung deutlich besser.
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  Kosten  
  • 15,5% des Einkommens (maximal anrechenbares Gehalt 3.937,50 Euro / Monat).
  • Der Arbeitgeber trägt bei Arbeitnehmern ungefähr die Hälfte.
  • Einkommens-unabhängig
  • Der Beitrag richtet sich nach Alter, Geschlecht und Tarif.
  • Alte Menschen zahlen mehr als junge Menschen.
  • Der Arbeitgeber trägt bei Arbeitnehmern die Hälfte.
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  Aufnahme  
  • Unabhängig vom Gesundheitszustand: die Kasse muss jeden Versicherungsberechtigten aufnehmen und versichern. Wer Versicherungsberechtigter ist, regelt das SGB V.
  • Die Aufnahme kann verweigert werden. Die privaten Krankenversicherungen können sich die Mitglieder aussuchen.
  • Einmal aufgenommen darf der Versicherer nicht mehr kündigen.
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  Familie  
  • Ehepartner und Kinder (bis 25 Jahre) ohne Einkommen sind kostenlos mitversichert.
  • Ehepartner und Kinder mit Einkommen müssen Beiträge zahlen.
  • Ehepartner und Kinder müssen selbst krankenversichert werden.
  • Vergünstigte Tarife für Kinder existieren.
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  Abrechnung  
  • Die Abrechnung erfolgt zwischen Arzt und Krankenkasse.
  • Keine Vorleistung durch den Versicherungsnehmer notwendig.
  • Der Arzt stellt dem Versicherten eine Rechnung. Dieser streckt vor und bekommt die Kosten von der Krankenversicherung erstattet.
  • Krankenhäuser rechnen direkt mit der Versicherung ab.
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  Beitragsrückerstattung  
  • Keine generelle Erstattung der Beiträge für Pflichtversicherte. Die Krankenkasse kann per Satzung eine Beitragsrückerstattung für freiwillig Versicherte vorsehen (s. SGB V).
  • Vereinzelte Existenz sogenannter Boni auch für Pflichtversicherte für gesundes Verhalten im Rahmen von zeitlich begrenzten Modellvorhaben.
  • Je nach Versicherung und Tarif: bei Nichtinanspruchnahme des Versicherungsschutzes werden bis zu 3 Monatsbeiträge pro Jahr rückerstattet.
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  Wechsel  
  • Kündigung und Wechsel in eine andere gesetzliche Kasse bzw. in die private Krankenversicherung ist möglich.

  • Kündigung ist zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Ein Wechsel in eine andere private Krankenversicherung ist aber selten sinnvoll, da die Altersrückstellungen nicht übernommen werden können und das Eintrittsalter höher ist.
  • Die Rückkehr in die gesetzliche ist meist nicht möglich.
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  Geltungsbereich  
  • In Deutschland und Staaten mit entsprechendem Sozialversicherungsabkommen.

  • weltweit

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