Höhe der Strafzahlung bei nicht-versicherten Monaten?? (Krankenkassenrecht)

Foley @, Montag, 22.03.2010, 01:13 (vor 5152 Tagen)


Hallo, ich habe mich im November Selbstständig gemacht und bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragt. Da es nicht unbedingt einfach ist alle notwendigen Dokumente innerhalb einer kurzen Zeit zu beschaffen hat es bis anfang Dezember gedauert alle Formulare komplett waren. Leider hat die Agentur den Antrag bis mitte Januar nicht bearbeitet, somit bekam die Genehmigung + Rückzahlung der letzten drei Monate ende Januar.
Da es für mich finanziell erst ab diesem Zeitpunkt möglich war eine private Krankenversicherung zu leisten, habe ich den Antrag auf diese anfang Februar abgegeben. Ich habe leider erst dann erfahren, dass ich eine Strafe zahlen muss weil ich 4 Monate ohne Krankenversicherung gelebt habe.
Gestern bekam ich einen Brief von der PKV, die zu meinen erstaunen meinen Antrag auf die PKV abeglehnt hat. Ich bin Kerngesund, habe keine chronischen Beschwerden und habe jede Angabe 100% ehrlich ausgefüllt.

So, jetzt zu meiner eigentlichen Frage: monatlich (zumindest bei der PKV) sollte ich eine "Strafgebühr" von 218€ nachzahlen. Nun ist es so, dass ich ein sehr attraktives Jobangebot für eine Festanstellung bekommen habe und würde gerne meine Selbstständigkeit als Nebengewerbe laufen lassen, bzw. komplett aufgeben wenn es der künftige Arbeitgeber so verlangt. Somit würde ich wieder automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung "rutschen" und da diese i.d.R. höhere Beiträge verlangt (zumindest als junger Mann) im Vergleich zur PKV frage ich mich ob die Strafgebühr die ich nachzuzahlen hätte dann auch höher wäre. Denn die Strafgebühr von der PKV hat sich aus dessen Basistarif zusammengesetzt.

Habe leider kläglich versagt nach der Antwort zu googeln, deswegen bedanke ich mich sehr wenn jemand mir da weiterhelfen könnte.


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