Re: @gast - Frage wegen Überweisung (Krankenkassenrecht)

gast, Freitag, 12.03.2010, 10:38 (vor 5178 Tagen) @ Schaefer

Habe nun mal bei der Krankenkasse angerufen. Sie sagen, dass derartige Rückfragen von der Kassenärztlichen Vereinigung durchgeführt werden, da diese ja auch berechtigt seien, weil ein Arzt nur 1 Überweisung ausstellen darf.

das steht nirgendwo und stimmt nicht!

Da kann man sich ja bei einem Krankenkassenwechsel auf etwas gefasst machen, die Kontrollen werden überall durchgeführt

was hat das mit einem KRANKENKASSENWECHSEL zu tun?

Mein Arzt traut sich nicht mal mehr eine Salbe aufzuzschreiben, weil er Angst hat, dass er sich rechtfertigen und diese letztendlich selbst bezahlen muss.

1. dann ist er ein waschlappen
2. die kassen prüfen nicht jede verordnung eines arzneimittels, nur dort wo fehlverhalten/betrug möglich ist. das ist in der regel dann der fall wenn bestimmte kritisch zu betrachtende medikamente von einem arzt sehr häufig verschrieben werden



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