Re: @gast - Frage wegen Überweisung (Krankenkassenrecht)
@rhw > Ich vermute, dass das Ganze mit den §§ 106 und 106a SGB V zusammenhängt:
nein, im rahmen der wirtschaftlichkeitsprüfung ruft keiner groß an und diese prüfungen sind auch sehr selten
@schäfer
ich glaube ihre ausgangsfrage war doch beantwortet!?
und jeder arzt kann begründet eine 2. Überweisung zum gleichen Facharzt ausstellen ohne dass ihm da was droht