Re: Krankenkassenwechel bei Rentnern (Krankenkassenrecht)

Kitty, Freitag, 05.02.2010, 18:30 (vor 5213 Tagen) @ Czauderna

Also "ja" als Antwort würde mir hier nicht reichen. Nach welcher Regelung im SGB V?

Wusste die AOK, dass Sie Anwartschaften zu einem privaten Versicherungsunternehmen gezahlt haben? Wenn ja, dann würde ich versuchen da über Beratungsfehler (§§ 13-15 SGB I) ranzugehen.


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