Re: Krankenkassenwechel bei Rentnern (Krankenkassenrecht)

Kitty, Samstag, 06.02.2010, 11:23 (vor 5212 Tagen) @ Czauderna

Ich habe mal etwas gesucht und habe einen ähnlichen Fall gefunden:

Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 01.07.2005

Hier ging es um eine Forderung der GKV im Rahmen einer freiwilligen Versicherung. Die Beamtenwitwe mit Anspruch auf Beihilfe hatte aber eine private KV abgeschlossen.

Das Gericht führt im Urteil aus,
Zitat:" den Versicherten von sich aus „spontan“ auf klar zutage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, deren Wahrnehmung offenbar so zweckmäßig ist, dass jeder verständige Versicherte sie mutmaßlich nutzen würde (BSG SozR 3‑1200 § 14 Nr. 6 Seite 13 m. w. N.). Ein derartiger Anlass bestand für die Beklagte, da ihr bekannt sein musste, dass die nicht erwerbstätige Ehefrau eines Beamten einen Beihilfeanspruch von 70 v. H. der entstehenden Krankenkosten hat, eine private Krankenversicherung mithin nur mit einer Deckung von 30 v. H. notwendig wird, um einen vollständigen Versicherungsschutz zu erzielen. Der Beklagten musste auch bekannt sein, dass dies regelmäßig kostengünstiger ist als eine freiwillige Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, ausgehend von einem Einkommen von der Hälfte des Einkommens des unterhaltspflichtigen Ehegatten. Die Tatsachen, die dazu führten, dass eine Notwendigkeit dahingehend bestand, die Klägerin so zu beraten, dass sie keine bindende Aufnahmeerklärung abgibt, bevor endgültig geklärt ist, ob eine private Krankenversicherung nicht wesentlich kostengünstiger sei, wie es nunmehr ja der Fall ist"


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum