Versicherungspflicht nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Krankenkassenrecht)

ratte1, Sonntag, 24.01.2010, 21:59 (vor 5226 Tagen) @ Georg

Hallo,

ärgerlich finde ich Personen, die selbst der Solidargemeinschaft den Rücken gekehrt hat, jetzt aber von eben dieser erwartet, dass diese die Ehefrau und das Stiefkind zu einem Minibetrag aufnimmt.

MfG
ratte1


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