Re: Central erfragt Steueridentifikationsnummer (Krankenkassenrecht)

Gläserner Bürger, Donnerstag, 24.12.2009, 18:34 (vor 5257 Tagen) @ Joachim Röhl

Sehr geehrte Herr Röhl,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Zu Ihrem Hinweis zur Nicht- Zurstimmung und der Meldung an das Finanzamt, die man "einfach selbst vornehmen" könne:

Die selbst vorgenommenen Meldungen führen zur Anrechnung als "sonstige Vorsorgeaufwendungen".
Diese sind dem Betrage nach gekappt und müssen sich den gekappten Raum noch mit anderen Vorsorgekosten teilen.

Es besteht also ein Unterschied in der Verrechenbarkeit , je nach Meldeweg.
Mit den Jahren wird die Selbstameldung deutlich nachteiliger.
Zu Anfang bestehen Übergangsregelungen, die den Effekt mildern.


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