Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten (Krankenkassenrecht)
Die Änderung erfolgt ab dem Monat nach ZUGUNGS des JEWEILIGEN Steuerbescheides für die Zukunkunft.
Außnahme: Feststezung des Beitragses unter Vorbehalt z.B. bei Beginn der selbstst. Tätigkeit