Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Montag, 03.05.2010, 13:11 (vor 5305 Tagen) @ PM6377

Hallo,
nein, die Mobil-Oil hat hier richtig entschieden in dem sie das Jahreseinkommen auf 12 Kalendermonate verteilt hat. Das wird bei allen anderen GKV-Kassen ebenso gehandhabt.
Wenn meiner deiner Argumentation folgen würde muesste die Kasse monatlich eine Überprüfung der Beitragshöhe vornehmen und wie wolltest du deine monatliche Einnahmen belegen. Dies würde auch bedeuten dass du in Monaten ohne Einnahmen auch keienen Beitrag zahlen muesstest?.
Nein, es ist schon so richtig und auch gewollt dass die Jahreseinnahmen auf die Kalendermonate verteilt werden.
Hättest Du dich beispilesweise erst zum 01.03.2008 selbständig gemacht dann wären die Einnahmen natürlich auch nur auf 10 Monate verteilt worden.
Gruß
Czauderna


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