Re: Debeka zahlt nicht - keine Kulanz? (Krankenkassenrecht)
Da der Versicherer für die Tatsachen, die den Ausschluß der sog. "Übermaßbehandlung" begründen beweispflichtig ist, sollte Peter (zunächst ohne Druck um die Fronten nicht zu verhärten) nachfragen, auf welchen Gründen die Ablehnung der Debeka basiert.