Debeka zahlt Phyiotherapie nicht (Krankenkassenrecht)
Ich denke, hier schreibt ein Mitarbeiter der Krankenkasse....
Die Krankenkasse muss ihre Versicherungsbedingungen erfüllen, d.h. sie muss bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit von chronischen Erkrankungen die Leistungen für anerkannte Heilmittel (Massage, KG etc.) gegebenfalls auch lebenslang übernehmen, wenn die Behandlung schmerzlindernd ist.