Re: Krankenversicherung bei eheänlicher Lebensgemeinschaft (Krankenkassenrecht)

Czauderna, (vor 5807 Tagen) @ Carl

Hallo,
was die Krankenversicherung betrifft gilt, solange keine Heirat erfolgt ist auch eine Mitversicherung der Lebensgefährtin nicht möglich und wenn das Kind nicht das eigene ist, geht auch das nicht.
Erst bei einer Heirat können beide kostenos mitversichert werden.
Diese eidestattliche Erklärung - wer will die haben ?

Gruß

Czauderna


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