Re: Krankenversicherung bei eheänlicher Lebensgemeinschaft (Krankenkassenrecht)
na ja - sagen wir"s mals so:
deine Lebensgefährtin muss Beiträge für ihre Krankenversicherung zahlen - wo sie das Geld herbekommt ist letztendlich ihre Sache.
ich sehe allerdings keinen Grund, warum DU diese Erklärung unterschreiben solltest
Gruß GKVler