Re: Krankenversicherungspflichtig??? (Krankenkassenrecht)
Ja, falls Du die für über 55jährige erforderliche Vorversicherungszeit als offensichtlich Freiwilliges Mitglied in der GKV erfüllt hast. Rechtsgrundlage ist der §6 Punkt (3a) SGB V http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html