Re: Krankenversicherungspflichtig??? (Krankenkassenrecht)
fast richtig - du wirst wieder krankenversicherungspflichtig. Ruf bei der Kasse an und schick ihnen eine Kopie der Gewerbeabmeldung.
die Rechtsgrundlage, die Joachim Röhl genannt hat, ist aber falsch - im § 6 SGB V geht es um Versicherungsfreiheit, nicht um Versicherungspflicht. Korrekte Rechtsgrundlage ist der § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V,
Gruß GKVler