Re: Erhöhung verpennt- kann ich trotzdem... (Krankenkassenrecht)
Zitat: [Die AOK] hat mir wieder erzählt das ich nur im Monat der Erhöhung, bzw. im Folgemonat kündigen kann.
Hier irrt die AOK! Die BIG-direkt hat das vom Bundesversicherungsamt klären lassen. (http://www.big-direkt.de/download/unternehmen/bva_sonderkuendigung.pdf) Das Sonderkündigungsrecht gilt unbegrenzt.
Wenn die AOK Sie als neues altes Mitglied nicht möchte, finden Sie sicher eine andere Kasse.
Mit freundlichen Grüßen,
die Redaktion