Re: Erhöhung verpennt- kann ich trotzdem... (Krankenkassenrecht)
Diese 2-monats-Regelung wurde meines Wissens bei den Spitzenverbänden besprochen - es hat darüber allerdings keine Entscheindung gegeben. Und da im SGB beim Sonderkündigungsrecht keine Frist genannt wird, muß meiner Meinung die Kündigung immer akzeptiert werden...