Re: 18monatiges Künd.recht bei Fusion (TaunsBKK)??? (Krankenkassenrecht)
Hallo!
Soviel mir bekannt ist gilt die 18 Monateregel ab der Fusion, allerdings kanst Du wenn dadurch die Beiträge steigen Kündigen! Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf das Sonderkündigungsrecht!