Kündigungsrecht - Fachmänner und -frauen: Hilfe!! (Krankenkassenrecht)
Hallo!
Eigentlich hatte ich das so verstanden, dass die alten Rechte bestehen bleiben. Du nimmst also Dein altes Recht auf Sonderkündigung mit in die Mitgliedschaft der neuen Kasse. Die 18-Monats-Frist zur ordentlichen Kündigung läuft schließlich ebenfalls weiter.
Liebe KK-Mitarbeiten und SGB-Spezies: ist das richtig???
Danke im Voraus!
Gruß, Uli