Re: Befreiung von Zuzahlungen (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Dienstag, 03.06.2003, 11:48 (vor 7656 Tagen) @ Anette

Hallo Anette!

Die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen sowie von diesen verordneten Arzneimittel dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen werden. Dies gilt dann auch bei einer Befreiung wg. chronischer Erkrankungen.
Solche Leistungen kann man z.B. über eine Zusatzversicherung abdecken.


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