Re: Befreiung von Zuzahlungen (Krankenkassenrecht)

Michael, Sonntag, 08.06.2003, 00:26 (vor 7652 Tagen) @ Oliver S.

also ich bin bei einer krankenkasse tätig, ich würde derzeit von der BKK Esannelle und TAUNUS generell ablehnen da diese zwar derzeit die günstigsten sind und daher mit den aufnahmen nicht hinterher kommen. ausserdem weiten sich diese derzeit im bundesgebiet durch neue geschäftsstellen aus und diese erhöhten verwaltungskosten werden sich schnell auf den beitragssatz umschlagen!
ich würde da schon eher die bkk mobil oil empfehlen , die haben einen günstigen beitragssatz (12.2%) und ihren zulauf können die schon besser abfangen (bin aber nicht dort tätig)


zu der zuzahlungsbefreiung: heilpraktiker werden nicht durch die gesetzlich bezahlt, jedoch machen manche zugelassene ärzte sowas noch mit nebenbei - vielleicht wäre da irgendeine homöiopatische (oder so :-) behandlung möglich, die er dann anders mit der krankenkasse abrechnet. - nur als tip -


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