Leistungen BKK bzgl. Massage und freie Krankenhauswahl (Krankenkassenrecht)

blumi @, Sonntag, 19.01.2003, 13:51 (vor 7779 Tagen)

Ich muß ja bei (fast) gleicher Leistung das Geld nicht zum Fenster herauswerfen.
Deswegen finde ich doch bestimmt eine günstigere KK als die DAK.
Meine Frau bekommt i.d.R. 6 Massagen im Quartal verschrieben. Kann mir passieren, daß ich diese nach dem Wechsel evtl. selbst bezahlen darf?

Und kann mir jemand verraten, ob mir im Fall der Fälle das Krankenhaus dann vorgeschrieben werden kann?

Danke schon mal für möglichst genaue Antworten (BKK-Vorschläge, die dies abdecken)


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