Re: Leistungen BKK bzgl. Massage und freie Krankenhauswahl (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Mittwoch, 29.01.2003, 16:14 (vor 7769 Tagen) @ blumi

Hallo Blumi!

Sowohl die Massagen als auch die freie Krankenhauswahl gehören zu den gesetzlichen Leistungen, da gibt es überhaupt keine Unterschiede zwischen den Kassen (auch nicht bei den jeweiligen Zuzahlungen).

Bei der BKK Zollern-Alb werden sogar Maßnahmen zur Gesunheitsförderung (Wirbelsäulengymnstik, Yoga u.v.m.) mit 80 % pro Maßnahme erstattet! Außerdem haben sie eine tolle ""AktivWoche"" (Mischung zwischen Wellness und Kur), einen super Service und gute Erreichbarkeit.

Sie gehören zwar nicht mehr zu den billigsten, aber ich finde besser ein wenig mehr zahlen und zufrieden sein (s. Beiträge BKK Taunus, Essanelle...)


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