RE: Was zählt? Absendung oder Eingang der Kündigung? (Krankenkassenrecht)

Casablanca @, Freitag, 17.05.2002, 22:29 (vor 8021 Tagen) @ Karsten.L

Eingang bei der Kasse gilt, also der Moment, wo die Kasse Kenntnis von der Kündigung erhalten hat (spätestens drei Tage nach Aufgabe).


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