RE: Was zählt? Absendung oder Eingang der Kündigung? (Krankenkassenrecht)

Joey @, Sonntag, 19.05.2002, 14:27 (vor 8019 Tagen) @ Karsten.L

Ich denke er meint die Zustellungsfrist nach dem SGB X!
Es gilt der Eingangstag bei der jeweiligen KK. Sollten mehr als drei Tage Frist zwischen Absendung und Eingang bei der KK sein, liegt die Nachweispflicht jedoch beim Absender. Kann die Briefaufgabe nachgewiesen werden, gilt als spätester Eingang diese Drei-Tage-Frist!
Kündigungen am besten vorab per Fax und als Einschreiben mit Rückschein versenden, dann kann eigentlich nichts schiefgehen!


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